Einschulung & Übergang in Klasse 7

Datum: Montag, 01. Dezember 2014 08:30

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Für Lausebanden mit kleinen Kindern gilt grundsätzlich: Alle Kinder, die bis zum 30. September des jew. Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, ist vorbehaltlich der Schuleignung eine Ausnahmeregelung möglich. Eltern müssen dazu einen Antrag auf Einschulung bei der entsprechenden Schule stellen. Bevor darüber entschieden wird, ob dem Antrag zugestimmt wird, findet eine Sprachstandsbeurteilung statt. Kinder, die eine Kita besuchen, erhalten in dieser  ihre Bescheinigung. Eltern, deren Kinder keine Kita besuchen, erhalten von ihrer zuständigen Schule die Information, in welcher Kita sie ihr Kind vorstellen und die Sprachstands-Bescheinigung erstellen lassen können.

Zurückstellung von der Schulpflicht

Sind sie der Meinung, ihr Kind ist noch nicht so weit, 45 Minuten (fast) still auf seinen Stuhl zu sitzen und den Anweisungen des Lehrers zu folgen? Es braucht einfach noch ein bisschen mehr Zeit? Dann stellen Sie einen Antrag auf Rückstellung bei der Schulanmeldung. Über die Schulrückstellung entscheidet dann die Schulaufsicht nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.

Vorzeitige Einschulung

Im umgekehrten Fall, wenn Ihr Kind vorzeitig so weit ist, dass es sozial, motorisch und kognitiv bereit für den Schulalltag ist, stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme. Vorraussetzug hierfür ist, dass ihr Kind in dem bestimmten Zeitraum geboren ist.

Alle Infotage Grundschulen/weiterführende Schulen im Überblick
Fast alle Grund- und weiterführenden Schulen veranstalten im Dezember und Januar Tag der offenen Tür. Diese geben den besten Einblick in eine Schule. Da zum Redaktionsschluss unserer lausebande noch nicht alle Termine fest standen, veröffentlichen wir den vollständigen Überblick unter www.lausebande.de im Bereich „Schul-Spezial“. Dort finden Sie ab Anfang Dezember für Cottbus und alle umliegenden Landkreise sämtliche Termine!

Grundschulwahl

Für den Besuch der Grundschule gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip, Kinder werden also der Schule in Wohnortnähe zugeteilt. Es ist zunächst auch die Pflicht, sich an dieser Schule vorzustellen bzw. anzumelden. Eltern können sich aber auch an einer anderen öffentlichen Schule bewerben. Reicht dort die Kapazität nicht aus, besteht aber die Pflicht zum Besuch der zugeteilten Schule. Allerdings können Eltern auch eine freie Schule mit einem alternativen pädagogischen Konzept wählen. Dazu zählen z.B. konfessionsgebundene Angebote oder Schulen mit reformpädagogischen Ansätzen.

Privatschulen – nur für Reiche?

Bildung wird in unserer Wissensgesellschaft immer wichtiger, weshalb immer mehr Eltern auch bereit sind, für die Bildung ihrer Kinder zu bezahlen. Die bestehende Unzufriedenheit mit dem staatlichen Schulsystem sorgt für ein wachsendes Interesse an freien Schulen. Auch wenn der Anteil freier Schulen beständig zunimmt, hält sich das Angebot in Südbrandenburg in Grenzen. Grundsätzlich lassen sich Privatschulen mit konfessioneller Bindung (bei uns in der Regel Evangelische Schulen), Schulen mit einem besonderen pädagogischen System wie die Waldorfschulen oder mit anderen besonderen pädagogischen Konzepten unterscheiden. Die Landespolitik in Brandenburg hat die Hürden für Privatschulen mit Anforderungen an Konzepte und vor allem die Finanzierung sowie teils langwierige Genehmigungsverfahren sehr hoch gelegt.  Zur Kostendeckung erheben Privatschulen ein Schulgeld, das bei konfessionellen Schulen durch die Unterstützung der Kirche meist relativ gering ist, bei anderen Schulen in unserer Region im Durchschnitt bei 150 bis 200 Euro pro Kind und Monat liegt. Das Argument, dass Privatschulen nur den Reichen vorbehalten seien und zu einer sozialen Schieflage führen, läuft ins Leere. Privatschulen staffeln ihr Schulgeld in der Regel nach dem Einkommen, sodass der Besuch mit Beträgen zwischen 30 bis 50 Euro auch bei niedrigem Einkommen finanzierbar ist. Privatschulen werden als Ersatz zu staatlichen Schulen von Eltern auch bewusst angewählt, weil diese eine besondere Pädagogik für ihre Kinder bevorzugen, durch die sich private ja gerade von staatlicher Schule unterscheiden muss. Das Argument mit der sozialen Schieflage ist zudem so abwegig, weil schon unser staatliches Schulsystem wie international kein anderes Bildungserfolge an den sozialen Status knüpft. Nachvollziehbar ist die Kritik des Bildungsministeriums allerdings bei der Leistungsfähigkeit mancher Privatschule. In der Regel verdienen Lehrer an Privatschulen weniger Geld und wechseln bei Aussicht auf mehr Sicherheit und Einkommen in den staatlichen Schuldienst, wenn sich die Chance bietet. Entsprechend groß ist die Fluktuation an einigen Schulen, die das Lehrerkollegium nicht mit einem besonderen „Spirit“ oder Teamwork an sich binden können. Hier sollten Eltern dann auch darauf achten, ob bei häufigen Lehrerwechseln auch tatsächlich das besondere pädagogische Konzept umgesetzt und eingehalten wird, für das sie ja zahlen. Zudem besteht an mancher Privatschule der Hang zum „Schönen“ bei den Schulleistungen der Kinder, um die zahlenden Eltern zu beruhigen. Nicht selten kommt das böse Erwachen, wenn die Kinder dann aufs staatliche Gymnasium sollen oder zu den Prüfungen antreten und deutliche Probleme haben bzw. auf der Folgeschule nicht mithalten können. Hier können Eltern sich dafür einsetzen, dass sich auch die freien Schulen an den Vergleichsarbeiten beteiligen und die Ergebnisse umfänglich öffentlich machen, das liefert wenigstens punktuell Vergleichsmöglichkeiten. Privatschule ist demnach nicht immer eine Lösung. Auch hier kommt es wie bei der staatlichen Schule auf die Umsetzung an.