Bierdeckel oder Roman?

Datum: Dienstag, 30. Oktober 2018 14:53


Was Familien mit Blick auf Finanzen und Steuern beachten sollten

Schon mehrfach wurden Forderungen laut, die Steuererklärung müsse auf einen Bierdeckel passen. Dass aus diesem frommen Wunsch einmal Realität wird, ist unwahrscheinlich. Je nach persönlicher Situation braucht es mehrere Formularseiten, um die Einkünfte und Ausgaben eines ganzen Jahres für das Finanzamt aufzubereiten. Trotz Digitalisierung und Elster-Programm bedeutet die jährliche Steuererklärung für viele Familien ein Wochenende Papierkrieg. Kein Wunder also, dass die Einkommensteuererklärung nicht zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der meisten Menschen gehört. Sinnvoll ist sie dennoch. Aber ist sie auch notwendig?

Steuererklärung: Muss das sein?
Zunächst einmal: Nein, nicht jeder Arbeitnehmer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Wer z.B. ledig ist, nur einen Job hat und keine oder nur minimale Nebeneinkünfte, der kann auf eine Steuererklärung verzichten, da die Steuer für den Fiskus bereits über die monatlich fällige Lohnsteuer abgegolten ist. Aber auch in so einem Fall kann eine Steuererklärung lohnen, da es unter Umständen Geld vom Staat zurückgibt. Laut statistischem Bundesamt bekommen knapp 90 Prozent aller Steuerpflichtigen Geld zurück, im Schnitt gut 900 Euro.
Frist für die Abgabe war bisher der 31. Mai, wer sich von einem Profi helfen lässt, hat sieben Monate länger Zeit. In Sachsen gibt es zwei Monate Bonus, wenn man die Steuererklärung nicht in Papierform abgibt, sondern online über Elster. Ab kommendem Jahr gilt eine längere Abgabefrist. Für die Steuererklärung für 2018 hat man dann bis zum 31. Juli Zeit, wenn man sie allein ausfüllt. Wichtig: Wer das nicht schafft, sollte rechtzeitig beim Finanzamt einen Aufschub beantragen, sonst droht Verspätungszuschlag.

Ein Großteil der Arbeitnehmer muss jährlich eine Steuererklärung abgeben, so auch viele Familien. Wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt, ist man zur Steuererklärung verpflichtet:

  • zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt von mehr als 410 Euro im Jahr, z.B. Elterngeld, Krankengeld, Zinsen oder Einnahmen aus Vermietung
  • in einer Partnerschaft bei der Steuerklassen-Kombination III und V oder IV mit Faktor
  • bei einem Freibetrag von mehr als 9.000 Euro als Single oder mehr als 18.000 Euro als Ehepaar (Stand: 2018, ändert sich jährlich)
  • bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig
  • wenn Sie oder Ihr Ex-Partner nach einer Scheidung im gleichen Jahr wieder geheiratet haben
  • selbständig Tätige und Freiberufler


Selber machen oder Profis engagieren?
Wer nun eine Steuererklärung abgeben muss oder möchte, sollte für sich die Frage beantworten: Schaffe ich das allein oder brauche ich Unterstützung vom Experten? Eine Infas-Umfrage im Auftrag der Lohnsteuerhilfevereine hat ergeben, dass 43 Prozent der Befragten einen Fachmann ran lassen, sie nutzen die Dienste eines Steuerberaters (32%) oder eines Lohnsteuerhilfevereins (11%). Gut jeder Dritte füllt die Angaben selbst aus.

Wer in Steuerfragen halbwegs fit ist und wessen Einkunftsarten und Ausgaben übersichtlich sind, der kann es durchaus allein wagen. Allerdings sollte man in der Lage sein, den Steuerbescheid auf Fehler überprüfen zu können. Wer einen Verwandten hat, der Fachmann ist, kann diesen sicherheitshalber nochmal drüber schauen lassen. Übrigens: Von Freunden darf man sich nicht helfen lassen. Die Steuererklärung für Freunde oder Bekannte zu machen, ist laut Steuerberatungsgesetz verboten. Darunter fällt sogar der Partner, solange man nicht verlobt oder verheiratet ist.

Solange die Steuererklärung nicht auf einen Bierdeckel passt, sind die meisten Familien mit einer professionellen Beratung auf der sicheren Seite. 

Das ist auch die Erfahrung von Erich Nöll: „Ich kenne Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selber machen und wenn man sie fragt, ob sie die haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt haben, schauen sie einen verwundert und fragen zurück: Was ist das denn? Insofern sollte man sich schon ein bisschen auskennen, wenn man die Steuererklärung allein macht“, rät der Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfe e.V. (BVL).
Das ist auch die Empfehlung vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV): „In einfachen Fällen kann natürlich persönlich die Steuererklärung erstellt werden. In komplexen Fällen mit unterschiedlichen Einkunftsarten oder besonderen Familienverhältnissen ist die Hilfe eines steuerlichen Experten anzuraten“, empfiehlt DStV-Steuerexperte Wolfgang Wawro.

Noch ein Pluspunkt für eine Beratung: Wer einen Profi ranlässt, hat mehr Zeit für die Familie. Denn in den seltensten Fällen ist die Steuererklärung in zwei Stunden erledigt. Stattdessen kann dafür schon mal ein ganzes Wochenende drauf gehen, das man auch gemeinsam mit der Familie verbringen könnte. Wer seine Steuererklärung bisher allein macht, sollte vielleicht für ein Jahr testweise einen externen Fachmann engagieren und dann vergleichen: Konnte der Profi mehr Erstattung rausholen oder macht er im Grunde auch nichts anders?
Wer Unterstützung sucht, hat drei Möglichkeiten, die wir auf den kommenden Seiten vorstellen wollen: Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater und Steuersoftware.