Titelthema :: Seite 57
Konvention gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts:
u.a. die 1924 vom Völkerbund verkündete, aber
nicht rechtsverbindliche „Geneva Declaration“
und die Magna Charta Libertatum aus Polen. Diese
und weitere Dokumente bildeten die Grundlage für
die ab 1980 erarbeitete UN-Kinderrechtskonven-
tion. Sie ist bis heute die wichtigste Rechtsgrund-
lage für Kinder und Jugendliche auf der ganzen
Welt. Sie spricht jedem Kind das Recht auf Leben,
Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das
Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gel-
ten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von
Geschlecht oder Herkunft. Verabschiedet wurde
die Konvention am 20. November 1989. Nachdem
2015 auch Somalia und Süd-Sudan die Kinder-
rechtskonvention ratifiziert haben, gibt es heute
nur noch einen Staat, der dies nicht gemacht hat:
die USA. Das ist einerseits ebenso traurig wie er-
staunlich, andererseits muss man zugeben, dass es
Kindern in den USA deutlich besser geht, als bei-
spielsweise im von Armut und Krieg geprägten So-
malia. Die Gründe, warum der US-Senat bis heute
die für eine Ratifizierung notwendige Zwei-Drittel-
Mehrheit verweigert, sind vielschichtig: Zum einen
sind die USA bei der Unterzeichnung internatio-
naler Abkommen schon immer zurückhaltend, da
sie ihre eigene Souveränität nicht einschränken
wollen. Kritiker befürchten zudem klagefreudige
Kinder und die Einschränkungen von elterlichen
Rechten. Zum anderen sagen die USA, sie würden
mit ihrer Gesetzgebung die Rechte von Kindern
bereits ausreichend gewährleisten. Allerdings gibt
es sehr wohl US-Gesetze, die klar gegen die UN-
Regeln verstoßen: So können Minderjährige in den
USA zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wer-
den. Bis 2005 war sogar die Todesstrafe möglich.
Einige Bundesstaaten erlauben Lehrern zudem die
körperliche Züchtigung von Schülern. Auch Kin-
derarbeit, vor allem durch Migranten zur Erntezeit
und die Rekrutierung von unter 18-jährigen Solda-
ten widersprechen dem UN-Regelwerk.
In wenigen Tagen ist wieder der Weltkin-
dertag. Der 20. September wird gern zum
Anlass genommen, auf die Rechte der Kin-
der aufmerksam zu machen. Vermutlich kennen
die wenigsten Eltern die Rechte ihrer Kinder. Oder
wussten Sie, dass Ihr Kind ein Recht auf Spiel hat
und die Ohrfeige bzw. der Klaps auf den Po gesetz-
lich verboten ist? Nur 15 Prozent der Erwachsenen
kennen die Kinderrechte und wissen, was in etwa
darin steht. Dass die in einer UN-Konvention gere-
gelten Kinderrechte in Deutschland in der Praxis
kaum bekannt sind, heißt nicht, dass es den Kin-
dern hier schlecht geht. Im Gegenteil. Im Vergleich
zu Staaten wie Indien, Bangladesch etc. geht es
uns in Deutschland richtig gut und dennoch gibt
es hier reichlich Initiativen, die sich für die Rechte
der Jüngsten einsetzen – nicht ohne Grund. Auch
in Deutschland steht nicht alles zum besten, wach-
sen Kinder in Armut auf, werden Kinder geschla-
gen oder missbraucht.
Brauchen Kinder überhaupt eigene Rechte? Sind
sie nicht auch Menschen wie Erwachsene, für die
ebenfalls die Menschenrechte und das deutsche
Grundgesetz gelten? Ein Blick auf die Geschichte
macht deutlich, warum die Verankerung von Rech-
ten explizit für Kinder durchaus sinnvoll war und
bis heute ist.
Kinderrechte damals & heute
Historisch betrachtet ist der Gedanke, dass Kinder
ebenfalls Menschen mit eigenen Rechten sind,
noch recht jung. Über Jahrtausende galten Kinder
als nicht vollwertige Menschen, die Erwachsenen
unterlegen und ihnen rechtlich nicht gleichgestellt
waren. Über das Recht zu Leben oder zu sterben,
durfte im Alten Rom der Vater und Patriarch der
Familie entscheiden. Noch bis in die Neuzeit galten
Kinder als zum Hausstand und Besitz ihrer Eltern
gehörend und waren ihnen unbedingten Gehorsam
schuldig. Erst mit der Aufklärung veränderte sich
das Bild des Kindes. Bis zum wichtigsten Doku-
ment – der UN-Kinderrechtskonvention – dauerte
es aber noch mal 200 Jahre. Erste Vorläufer dieser
Redaktion:
Anett Linke,
Foto links:
Steffen Schwenk
(www.light-impression.de)
Im Namen der Kinder!
Was man zum Thema Kinderrechte wissen sollte.
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