Titelthema :: Seite 58
Kinderrechte in Deutschland
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention
bereits 1992 unterzeichnet, zunächst allerdings
mit Vorbehalten in Bezug auf den Umgang mit
Flüchtlingskindern. Es ging dabei v.a. um die so-
genannte Abschiebehaft, die in Deutschland auch
gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden
kann. Mit dem Vorbehalt wog das deutsche Aus-
länderrecht stärker als die Kinderrechtskonventi-
on. 2010 hat die Bundesrepublik diesen Vorbehalt
zurückgenommen. In der Praxis allerdings passiert
es immer noch, dass minderjährige Flüchtlinge
in Abschiebehaft kommen. Wenig bekannt ist die
Konvention bis heute.
Neben der UN-Kinderrechtskonvention regeln fol-
gende Gesetze der Bundesrepublik die Rechte von
Kinder und Jugendlichen: Das Bürgerliche Gesetz-
buch (Buch 4, Abschnitt 2) regelt wichtige Pflich-
ten vor allem der Eltern gegenüber ihren Kindern.
Paragraf 1626 gibt den Eltern das Recht und auch
die Pflicht für ihr Kind zu sorgen, dies betrifft so-
wohl die Personensorge als auch die Vermögens-
sorge. Bei der Erziehung sollen die Eltern die wach-
sende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des
Kindes nach Selbständigkeit berücksichtigen. Mit
dem Kind sollen Erziehungsthemen besprochen
und nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst wer-
den. Das Kind hat Anspruch auf Kontakt zu bei-
den Elternteilen und ggf. zu weiteren wichtigen
Bezugspersonen wie Großeltern. Paragraf 1631 be-
Kinderrechte international
Grobe und wiederholte Verstöße gegen die UN-
Kinderrechtskonvention passieren in jenen Regio-
nen der Erde, die unter Krieg, Armut und den Fol-
gen des Klimawandels leiden, das sind vor allem
Dritte-Welt-Länder, also weite Teile Afrikas und
einige Länder in Asien und Südamerika. Die Kin-
der dort pochen nicht auf das Recht auf Freizeit
und gewaltfreie Erziehung, sie kämpfen oft ums
nackte Überleben. Die größten Probleme, die Orga-
nisationen wie UNICEF öffentlich anprangern und
zu lösen versuchen sind Krieg, Hunger, fehlende
Bildung, Kinderarbeit, Obdachlosigkeit. Nach An-
gaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO
arbeiten weltweit 168 Millionen Kinder, die Hälfte
von ihnen geht einer gefährlichen Arbeit nach,
z.B. in Goldminen, Steinbrüchen, Textilfabriken
oder als Kindersoldaten. 120 Millionen von ihnen
sind jünger als 15 Jahre. Ein Problem, welches die
Kinderarbeit mit sich bringt: Viele der arbeitenden
Kinder besuchen keine Schule oder brechen sie
vorzeitig ab. Die Arbeit, mit der sie entscheidend
zum Familieneinkommen beitragen, lässt ihnen
kaum Zeit für Bildung oder gar Freizeit.
Aktuell machen Organisationen wie UNICEF oder
der Kinderschutzbund die Situation von Flücht-
lingskindern immer wieder zum Thema. Krieg und
Dürren, Hunger und Armut zwingen Millionen von
Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Noch nie wa-
ren so viele Kinder und Jugendliche auf der Flucht
wie derzeit. Sie verbringen oft viele Jahre, manche
ihre ganze Kindheit in Lagern oder auf der Reise.
Die grundlegendsten Rechte wie ein Recht auf
(Schul-)Bildung, auf Gesundheit, auf Spielen und
Freizeit, aber auch auf körperliche Unversehrtheit
bleiben ihnen vorenthalten. Aber selbst Kinder,
die es in ein vermeintlich sicheres Aufnahmeland
wie Deutschland geschafft haben, stehen oft vor
Problemen. Flüchtlingsunterkünfte sind selten
kinderfreundlich, sicher oder barrierefrei. Kinder
sind dort nur bedingt vor gewalttätigen und sexu-
ellen Übergriffen zu schützen. Flüchtlingskinder
haben nur Anspruch auf eine medizinische Notfall-
Versorgung. Dabei bedürfen gerade die von Flucht
und Krieg schwer traumatisierten Kinder auch ei-
ner psychologischen Behandlung.
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Wie gut kennen Sie die Kinderrechte?
kenne einzelne Rechte
Kinder/Jugendliche Erwachsene
kenne sie vom Namen her
noch nichts davon gehört
Quelle: Kinderreport 2017, DKHW




