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Titelthema :: Seite 58

Kinderrechte in Deutschland

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention

bereits 1992 unterzeichnet, zunächst allerdings

mit Vorbehalten in Bezug auf den Umgang mit

Flüchtlingskindern. Es ging dabei v.a. um die so-

genannte Abschiebehaft, die in Deutschland auch

gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden

kann. Mit dem Vorbehalt wog das deutsche Aus-

länderrecht stärker als die Kinderrechtskonventi-

on. 2010 hat die Bundesrepublik diesen Vorbehalt

zurückgenommen. In der Praxis allerdings passiert

es immer noch, dass minderjährige Flüchtlinge

in Abschiebehaft kommen. Wenig bekannt ist die

Konvention bis heute.

Neben der UN-Kinderrechtskonvention regeln fol-

gende Gesetze der Bundesrepublik die Rechte von

Kinder und Jugendlichen: Das Bürgerliche Gesetz-

buch (Buch 4, Abschnitt 2) regelt wichtige Pflich-

ten vor allem der Eltern gegenüber ihren Kindern.

Paragraf 1626 gibt den Eltern das Recht und auch

die Pflicht für ihr Kind zu sorgen, dies betrifft so-

wohl die Personensorge als auch die Vermögens-

sorge. Bei der Erziehung sollen die Eltern die wach-

sende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des

Kindes nach Selbständigkeit berücksichtigen. Mit

dem Kind sollen Erziehungsthemen besprochen

und nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst wer-

den. Das Kind hat Anspruch auf Kontakt zu bei-

den Elternteilen und ggf. zu weiteren wichtigen

Bezugspersonen wie Großeltern. Paragraf 1631 be-

Kinderrechte international

Grobe und wiederholte Verstöße gegen die UN-

Kinderrechtskonvention passieren in jenen Regio-

nen der Erde, die unter Krieg, Armut und den Fol-

gen des Klimawandels leiden, das sind vor allem

Dritte-Welt-Länder, also weite Teile Afrikas und

einige Länder in Asien und Südamerika. Die Kin-

der dort pochen nicht auf das Recht auf Freizeit

und gewaltfreie Erziehung, sie kämpfen oft ums

nackte Überleben. Die größten Probleme, die Orga-

nisationen wie UNICEF öffentlich anprangern und

zu lösen versuchen sind Krieg, Hunger, fehlende

Bildung, Kinderarbeit, Obdachlosigkeit. Nach An-

gaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO

arbeiten weltweit 168 Millionen Kinder, die Hälfte

von ihnen geht einer gefährlichen Arbeit nach,

z.B. in Goldminen, Steinbrüchen, Textilfabriken

oder als Kindersoldaten. 120 Millionen von ihnen

sind jünger als 15 Jahre. Ein Problem, welches die

Kinderarbeit mit sich bringt: Viele der arbeitenden

Kinder besuchen keine Schule oder brechen sie

vorzeitig ab. Die Arbeit, mit der sie entscheidend

zum Familieneinkommen beitragen, lässt ihnen

kaum Zeit für Bildung oder gar Freizeit.

Aktuell machen Organisationen wie UNICEF oder

der Kinderschutzbund die Situation von Flücht-

lingskindern immer wieder zum Thema. Krieg und

Dürren, Hunger und Armut zwingen Millionen von

Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Noch nie wa-

ren so viele Kinder und Jugendliche auf der Flucht

wie derzeit. Sie verbringen oft viele Jahre, manche

ihre ganze Kindheit in Lagern oder auf der Reise.

Die grundlegendsten Rechte wie ein Recht auf

(Schul-)Bildung, auf Gesundheit, auf Spielen und

Freizeit, aber auch auf körperliche Unversehrtheit

bleiben ihnen vorenthalten. Aber selbst Kinder,

die es in ein vermeintlich sicheres Aufnahmeland

wie Deutschland geschafft haben, stehen oft vor

Problemen. Flüchtlingsunterkünfte sind selten

kinderfreundlich, sicher oder barrierefrei. Kinder

sind dort nur bedingt vor gewalttätigen und sexu-

ellen Übergriffen zu schützen. Flüchtlingskinder

haben nur Anspruch auf eine medizinische Notfall-

Versorgung. Dabei bedürfen gerade die von Flucht

und Krieg schwer traumatisierten Kinder auch ei-

ner psychologischen Behandlung.

%

Wie gut kennen Sie die Kinderrechte?

kenne einzelne Rechte

Kinder/Jugendliche Erwachsene

kenne sie vom Namen her

noch nichts davon gehört

Quelle: Kinderreport 2017, DKHW