
Fast 90 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, viele von ihnen durch ihre Kinder. Foto: AnnaStills@istockphoto
Zahlen, neue Gesetze und konkrete Hilfe für Angehörige
In Deutschland gelten rund 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig – Tendenz steigend. Etwa neun von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Häufig übernehmen Partner oder Kinder einen Großteil der Pflege – oft zusätzlich zum Beruf und zur eigenen Familie. Wenn Pflege nötig wird, stehen Angehörige vor emotionalen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu kennen. Wir geben einen Überblick.
Am 1. Januar 2026 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass Pflegefachkräften mehr Befugnisse ermöglicht und die Bürokratie reduzieren will. Beispielsweise dürfen Fachkräfte in der Pflege jetzt Dinge tun, die bisher Ärzten vorbehalten waren wie die Wundversorgung, die Verabreichung von Infusionen oder die Verordnung von Hilfsmitteln. Wichtig für Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige: Für sie sollen neue Präventionsangebote entstehen, die Möglichkeiten zur Selbsthilfe gestärkt werden und Anträge vereinfacht werden. Außerdem sollen die Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen schneller bearbeitet werden.
Neu-Regelungen seit Januar 2026
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung in der eigenen Häuslichkeit künftig nur noch zwei Mal statt vier Mal im Jahr in Anspruch nehmen.
- Im Rahmen der Verhinderungspflege müssen Ersatzpflege-Kosten, die wegen eines vorübergehenden Ausfalls der üblichen Pflegeperson entstanden sind, bis spätestens zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres beantragt werden. Dies soll eine zeitnahe Abwicklung der Anträge gewährleisten und Missbrauch entgegenwirken.
- Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es eine Neuregelung, die finanzielle Entlastung bringt: Beim Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen weiter gezahlt, statt wie bisher vier Wochen. Auch die Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegeperson (Rentenbeiträge) werden bis zu acht Wochen weiter gezahlt.
- Wer Angehörige pflegt und sich dafür nach § 3 Pflegezeitgesetz vollständig von der Arbeit freistellen lassen, muss unter Umständen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. In solchen Fällen kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss beantragt werden. Neu ist, dass der Zuschuss bis zu vier Wochen nach dem Tod der pflegebedürftigen Person weitergezahlt wird.
- Wer sich dringend um eine pflegebedürftige Person kümmern muss, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dafür braucht es eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit. Neu ist, dass künftig auch Pflegpersonal diese Bescheinigung ausstellen darf.
- Der Bund will mit dem neuen Gesetz die Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege stärken. Dafür stellt die Pflegekasse monatlich bis zu 70 Euro für die App und die ggf. notwendige technische Unterstützung bereit, 17 Euro mehr als bisher. Außerdem sollen sich App-Anbieter leichter registrieren können. Denn bisher gibt es im offiziellen App-Verzeichnis diga.bfarm.de noch keine zugelassenen Apps speziell zu Pflegethemen.
Einige der genannten Vorhaben müssen zunächst noch in konkrete Gesetze bzw. Vereinbarungen formuliert werden, bevor sie tatsächlich in der Praxis genutzt werden können. Und die eigentliche große Pflegereform soll erst noch kommen. Da das Pflegesystem angesichts des demografischen Wandels vor riesigen finanziellen Herausforderungen steht, hat die Bundesregierung ein Pflegereformgesetz angekündigt. Ein erstes Eckpunktepapier dafür gibt es. Welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und wie schnell das Ganze passiert, ist noch unklar.
In Brandenburg setzt die neu Koalition aus SPD und CDU in der Pflege ähnliche Schwerpunkte wie die Vorgängerkoalition. Ziel ist weiterhin, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange im heimischen Umfeld versorgt werden können. Bereits im November war der „Pakt für Pflege 2.0“ beschlossen worden, der unter anderem Förderprogramme für Kommunen und Landkreise vorsieht. Die Landesregierung stellt dazu jährlich elf Millionen Euro zur Verfügung, u.a. für den Ausbau von Angeboten wie Nachbarschaftshilfe, gemeinsames Mittagessen oder Schulungen für pflegende Angehörige.

Beratung & Unterstützung holen
Angehörige haben mehrere Möglichkeiten, sich kostenfrei beraten zu lassen und sich für die Pflege Unterstützung zu holen. Erster Anlaufpunkte sind die Pflegestützpunkte der Pflegekassen, die es in vielen Kommunen gibt. Eine Übersicht über alle Pflegestützpunkte und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände findet man hier: www.zqp.de/beratung-pflege. Dort kann man Fragen stellen, den Pflegegrad beantragen und sich über mögliche Leistungen und Kosten informieren. Außerdem hat das Bundesseniorenministerium eine bundesweite, kostenfreie Beratungshotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar ist: Tel. 030 /20 17 91 31.
Für Angehörige, die plötzlich mit einer Pflegesituation konfrontiert sind, gilt vor allem eines: Hilfe annehmen. Ambulante Pflegedienste können viele Aufgaben übernehmen und entlasten. Ergänzend gibt es Angebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen. Auch ehrenamtliche Helfer oder Nachbarschaftsinitiativen können eine wertvolle Unterstützung sein. Wichtig ist, sich frühzeitig ein Netzwerk aus Familie, Freunden und professionellen Unterstützern aufzubauen und auf sich selbst zu achten. Denn nur wer Kraft hat, kann dauerhaft für andere da sein.
Einen Heimplatz finden
Wer einen Heimplatz sucht, sollte sich möglichst frühzeitig informieren. Neben den Kosten spielen viele Faktoren eine Rolle: die Lage, das Pflegekonzept, die Atmosphäre, die Qualifikation des Personals, die angebotenen Aktivitäten. Offizielle Bewertungsportale, die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes und persönliche Empfehlungen können eine erste Orientierung bieten. Wenn möglich, sollte man vor einer Entscheidung die favorisierte Einrichtung persönlich besuchen. Nur so kann man sich ein eigenes Bild machen und bekommt einen ersten Eindruck. Da Plätze in stationären Einrichtungen vielerorts knapp sind, empfiehlt es sich, frühzeitig mehrere Einrichtungen anzufragen und sich auf Wartelisten setzen zu lassen.

Erfüllend, aber auch herausfordernd: ein Beruf in der Pflege. Foto: koldo studio, istockphoto
Berufseinstieg in die Pflege
Berufe in der Pflege sind eine Tätigkeit mit Sinn und Perspektive, das haben die eingangs dargestellten Zahlen gezeigt. Wenn sich der Nachwuchs für eine Arbeit in der Pflege interessiert, empfiehlt sich zunächst ein Praktikum. Neben fachlichem Interesse sind soziale Kompetenzen wie Empathie, Geduld und Verantwortungsbewusstsein gefragt. Der Weg in die Pflege führt über Ausbildung oder Studium. Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft ist der 10. Klasse-Schulabschluss. In der generalistischen Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden zunächst unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Im letzten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, den Schwerpunkt auf die Altenpflege zu legen. Ein Pflegestudium ist vor allem sinnvoll, wenn man eine Leitungsposition anstrebt. In der Region bietet die BTU den dualen Studiengang Pflegewissenschaften an. Eine weitere Möglichkeit für den Einstieg in die Altenpflege bietet der Beruf der Pflegehelfer und Pflegeassistenz. Dafür reicht ein Hauptschulabschluss aus, zudem ist die Ausbildung mit 1 bis 2 Jahren deutlich kürzer. Nach Abschluss unterstützt man pflegebedürftige Menschen bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei den Mahlzeiten und bei der täglichen Betreuung und Beschäftigung.

Wie Wohnen für Senioren abseits klassischer Pflegeheime aussehen kann, zeigt die Wohnresidenz Branitz, zu der ein eigener Wellnessbereich gehört.
Neue Einrichtungen in der Lausitz
Auch in der Lausitz wird auf den wachsenden Bedarf an Pflegeplätzen reagiert. Im lausebande-Erscheinungsgebiet gibt es einige Bauprojekte, die neuen Wohnraum für Pflegebedürftige und für älteren Menschen schaffen.
Ende 2025 hat in Cottbus ein stationäres Pflegeheim eröffnet. Der Neubau in der Innenstadt verfügt über 149 Einzelapartments auf fünf Etagen. Betreiber des Seniorenhaus Alte Brauerei ist das Berliner Pflegeunternehmen Mirabelle Care. Ebenfalls Ende vergangenen Jahres hat das Deutsche Rote Kreuz in Burg im Spreewald ein stationäres Pflegeheim mit 78 Plätzen eröffnet. Der Neubau der Seniorenresidenz befindet sich unweit des Zentrums.
In Hoyerswerda hat Anfang des Jahres ein neues Wohnprojekt für Senioren eröffnet. Dazu hat die Wohnungsgenossenschaft Lebensräume einen Wohnblock umbauen und modernisieren lassen. Im Erdgeschoss befindet sich jetzt eine Tagespflege, in der vier darüberliegenden Etagen 1- und 2-Raum-Wohnungen für betreutes Wohnen. Für die Umsetzung arbeiten die Lebensräume mit dem Pflegedienst Rauber aus Hoyerswerda zusammen.
In Senftenberg entsteht ein Neubau auf dem zentral gelegenen Neumarkt. Dort entstehen 76 barrierefreie 2-Raum-Wohnungen, eine Tagespflege und ein ambulanter Pflegedienst, zusätzlich eine Begegnungsstätte für Mieter und Gäste. Fertigstellung und Bezug sind für Frühjahr 2027 geplant. Betreiber ist die K&S Gruppe.
In Guben wird ein leerstehender Wohnblock zum Seniorenwohnen mit 22 Ein-Raum-Wohnungen und einer Begegnungsstätte im Erdgeschoss umgebaut. Das Haus in Nachbarschaft zum Pflegefachzentrum der Gubener Sozialwerke kann ab Januar 2027 bezogen werden.
In Altdöbern könnte ebenfalls ein neues Pflegeheim entstehen. Doch der Umbau der ehemaligen Förderschule verzögert sich, da Investor und Landkreis noch über die Finanzierung verhandeln.
Gleichzeitig gewinnen alternative Wohnformen auch im Alter an Bedeutung – etwa Wohngemeinschaften. Solche gibt es bisher unter anderem in Bluno, Cottbus und Finsterwalde. Sie lassen sich kombiniert mit Betreuungsangeboten durch Pflegedienstleister umsetzen, aber auch privat, wenn alle WG-Mitglieder noch selbstständig und nicht auf Pflege angewiesen sind.
Ganz gleich, für welches Modell sich man am endet entscheidet: Pflege bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und oft genug eine sehr persönliche. Wer sich frühzeitig informiert, Unterstützung organisiert und die eigenen Grenzen im Blick behält, kann diese Herausforderung besser bewältigen. Denn am Ende geht es um nichts weniger als ein würdevolles Leben für die Menschen, die uns am Herzen liegen.





