Einschulung & Übergang in Klasse 7

Datum: Montag, 01. Dezember 2014 08:30


Schultypen


Oberschule

Wenn das Kind eine Berufsausbildung nach der Jahrgangsstufe 10 anstrebt oder an eine Fachoberschule gehen möchte, um später an einer Fachhochschule oder Hochschule/ Universität zu studieren, dann ist die Oberschule die richtige Schulform. Leistungsstarke Oberschulabsolventen können auch direkt nach der Jahrgangsstufe 10 an einem beruflichenGymnasium das Abitur mit berufsorientiertem Schwerpunkt oder das Abitur an einer Gesamtschule ablegen. Berufsorientierte Schwerpunkte sind Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. An einer Oberschule können je nach den entsprechenden Leistungen in der 10. Klasse folgende Abschlüsse erreicht werden: Realschulabschluss (Fachoberschulreife), erweiterter Hauptschulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife) sowie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Leider sind Oberschulen gerade in urbanen Räumen oft Sammelbecken für leistungssschwache und teils sozial auffällige Schüler. Trotz guter Konzepte und einem engagierten Kollegium kann dies für leistungsbereite Kinder Hemmnisse mit sich bringen. Auch hier gilt: Schulen vorher auf Herz und Nieren prüfen!

Was leistet eine Oberschule?

Sie hat die Aufgabe, neben der Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung. Mit Blick darauf bieten die Oberschulen ihren Schülerinnen und Schülern zahlreiche, über die regulären schulischen Maßnahmen wie dem Schülerbetriebspraktikum hinausgehende Angebote zur beruflichen Orientierung an. Generell nimmt der Praxisbezug des Lernens einen hohen Stellenwert ein. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, ist der Unterricht in den Fächern und Lernbereichen auf grundlegende bzw. erweiterte Anforderungen ausgerichtet. Für unterschiedliche Neigungen der Schülerinnen und Schüler stehen im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 der Lernbereich Naturwissenschaften, der Bereich Wirtschaft–Arbeit–Technik oder eine zweite Fremdsprache zur Wahl.

Gesamtschule

Die Gesamtschule bereitet ebenfalls auf alle Abschlüsse einer Oberschule vor. Sie ist besonders geeignet, wenn sich Eltern und Kinder noch nicht sicher sind, ob eine Berufsausbildung oder lieber das Abitur angestrebt werden soll. Beide Wege sind an der Gesamtschule ohne eine frühzeitige Festlegung möglich. Alle bei der Oberschule genannten Möglichkeiten stehen dem Kind zur Verfügung. An einer Gesamtschule ist darüber hinaus grundsätzlich auch der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich. Diese Schulform führt allerdings in 13 Jahren zum Abitur; der Bildungsgang dauert damit ein Jahr länger als am Gymnasium. In unserer Region ist dieses Modell leider selten und meist gnadenlos überrannt. Viele Eltern halten es für attraktiv, Kindern 13 Jahre Zeit bis zum Abitur zu lassen und dadurch weniger Leistungsdruck als am Gymnasium auszuüben. Wer diesen Weg für sein Kind möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Anmeldungsmodalitäten der jeweiligen Gesamtschule erkundigen.

Was leistet eine Gesamtschule?

Sie muss neben einer Grundbildung auch die vertiefte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermitteln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wollen. Deshalb wird an der Gesamtschule in Grund- und Erweiterungskursen leistungsdifferenziert gearbeitet. Um den unterschiedlichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, können sie im Wahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe 7 zwischen einer zweiten Fremdsprache, Naturwissenschaften oder dem Bereich Wirtschaft–Arbeit– Technik wählen.

Gymnasium

Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12 auf ein anschließendes Studium an Hochschulen oder Universitäten vor. Bis zur Jahrgangsstufe zehn wird der Unterricht im Klassenverband durchgeführt. Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ist für alle ab der Jahrgangsstufe 7 verpflichtend. Viele Gymnasien haben unterschiedliche Schwerpunkte, wie Sportklassen, musische Klassen oder bilingualen Unterricht. Hier sollten Eltern den Schulprofilen nicht blind vertrauen, denn aufgrund des Lehrermangels wird an manchem Gymnasium der angegebene Schwerpunkt in der Schulpraxis kaum umgesetzt.

Was leistet ein Gymnasium?

Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, ist der Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I in allen Fächern auf die Leistungsanforderungen der vertieften allgemeinen Bildung ausgerichtet. Damit werden die Schülerinnen und Schüler auf das Lernen in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.

Förderbedarf

Benötigt ein Kind besondere Unterstützung und Begleitung in der Schule, kann im Rahmen des Gutachtens eine Bildungsempfehlung für das Kind erarbeitet werden. Ein Förderaussschuss entscheidet über die notwendige Lernförderung, den Lernort und weitere Unterstüzungsmaßnahmen für das Kind. Die Entscheidung über die Bildungsempfehlung trifft die Schulaufsicht. Grundsätzlich haben alle Schüler/-innen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen ein Recht auf individuelle Förderung im gemeinsamen Unterricht an allen Schulformen, wenn die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattungen vorhanden sind oder geschaffen werden können.

Begabten- und Leistungsklassen

Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 9. Januar 2015 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule.
Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt bis zum 27. Februar 2015. Die Antragsformulare erhalten Sie in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Begabungsklasse.
Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden die Eltern Ihr Kind an der gewünschten Schule mit einer genehmigten Leistungs- und Begabungsklasse an. Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgespräches festgestellt.

Was tun, wenn die Schulwahl
Probleme bereitet?

Trotz aller Vorbereitungen, Erkundigungen und Gespräche im Vorfeld kann es vorkommen, dass das Kind in der Schule der gewählten Schulform nicht klarkommt oder aber sich leistungsmäßig überdurchschnittlich gut entwickelt hat. Dann besteht immer noch die Möglichkeit eines Schulformwechsels. So können beispielsweise leistungsstarke Oberschüler bis zur Jahrgangsstufe 8 an ein Gymnasium wechseln, da bis zu dieser Jahrgangsstufe noch sehr ähnliche Stoffinhalte an beiden Schulformen behandelt werden und auch die Zahl der Unterrichtsstunden in den Fächern weitestgehend gleich ist. Im umgekehrten Fall können Gymnasiasten, die die Versetzung nicht erreichen, je nach den erreichten Leistungen nach den Sommerferien an eine Gesamt- oder Oberschule querversetzt werden, sodass sie an der neuen Schulform die Jahrgangsstufe nicht wiederholen müssen. Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass die Schulwahl nach der Jahrgangsstufe 6 noch nicht endgültig sein muss, die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist gegeben.

Ansprechpartner im
Staatlichen Schulamt Cottbus:

Ansprechpartner im Staatlichen
Schulamt Cottbus:  Telefon 0355 4866-301
Spree-Neiße: Telefon 0355 4866-303
Oberspreewald-Lausitz: 0355 4866-403
www.schulaemter.brandenburg.de