Die Versorgungssicherheit Deutschlands ist nicht gefährdet

Datum: Dienstag, 31. Januar 2023 13:04

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht Deutschland trotz Ukraine-Krieg und Energie-Krise gut gerüstet für diesen und den nächsten Winter. Pressesprecherin Susanne Ungrad erläutert die auf den Weg gebrachten Maßnahmen und erklärt, warum Energiesparen dennoch weiter wichtig ist.

Die Energiekrise belastet viele Menschen, das geht mit Unsicherheiten und Fragen einher. Spiegelt sich der erhöhte Informationsbedarf bei Ihnen in steigenden Klickzahlen wider?

Auch auf den Social Media-Kanälen des BMWK spiegeln sich die Unsicherheiten und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Energieversorgung wider. So können wir seit Beginn der Energiekrise deutlich mehr Kommentare und Interaktionen auf unsere Beiträge wahrnehmen; das Informationsbedürfnis ist sehr hoch. Dem entsprechen wir mit mehr Inhalten und neuen Formaten – sowohl in den Sozialen Medien als auch auf der Website und bei der Beantwortung der Bürgeranfragen.

Erste Umfragen und Zahlen deuten darauf hin, dass die Menschen ihren Energieverbrauch angesichts der Krise reduziert haben. Reicht die Ersparnis aus?

Energiesparmaßnahmen sind angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten weiter notwendig und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Energiesparen ist dabei ein weiteres wichtiges Handlungsfeld, denn wir müssen auch auf der privaten Verbraucherseite, wo es möglich ist, mit dem Verbrauch runter.

Vielen Menschen bereitet die Möglichkeit eines Blackouts Sorge. Wie begründet sind die Sorgen aktuell?

Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine Gefährdung der Versorgungssicherheit und der Stabilität des Stromsystems. Die Stromversorgung in Deutschland zählt zu den sichersten und zuverlässigsten Stromsystemen weltweit. Die Stromversorgung in Deutschland wird kontinuierlich überwacht, sowohl durch die Übertragungsnetz- und Verteilungsnetzbetreiber als auch durch die Bundesnetzagentur. Um Gefährdungen der Netz- und Systemsicherheit zu verhindern, sind die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz dazu
verpflichtet, bei Bedarf einzugreifen und drohende Netzengpässe abzuwenden. Großflächige Zusammenbrüche des Stromnetzes hat es in Deutschland bisher nicht gegeben und selbst stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem schätzt die Bundesnetzagentur weiter als äußerst unwahrscheinlich ein.
Die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, die Sommer-Dürre und der Ausfall zahlreicher französischen AKW (rund die Hälfte) wirken sich konkret auf die deutsche Versorgungssicherheit aus. Deshalb wurden die Stromsysteme in Deutschland im Auftrag der Bundesregierung zwei ausführlichen Stresstests unterzogen. In der Konsequenz wurden als Vorsorgemaßnahme weitere zusätzliche Versorgungs- und Ausweichkapazitäten bereitgestellt.

Wie sieht es mit der Gasversorgung aus? Erwarten Sie das Ausrufen der Notfallstufe für die Gasversorgung?

Das BMWK hat rund um die Uhr gearbeitet, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Mit Gesetzen wurde u.a. dafür gesorgt, dass Gasspeicher gefüllt werden. Wir werden eigene LNG-Terminals haben, die die Gasversorgung unterstützen. Die ersten Terminals wurden in Rekordzeit bereits in Betrieb genommen. Und wir stehen besser da, als noch im Sommer gedacht. Der Ausbau einer LNG-Infrastruktur für sogenannte schwimmende Flüssigerdgasterminals (FSRU) und die Anmietung dieser Spezialschiffe sind essentiell für die Energiesicherheit und ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Vorsorge. Insbesondere die Reduktion und dann schließlich der Wegfall von russischen Erdgaslieferungen in diesem Jahr machen diese neuen Infrastrukturen zwingend notwendig.
Dabei war und ist der Zeitdruck hoch, geht es doch darum, unter völlig veränderten Vorzeichen die Versorgungssicherheit im Winter 2022/23 und 2023/24 sicherzustellen. Durch den koordinierten Einsatz von Bund, Ländern und Unternehmen unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist es aber in weniger als einem Jahr gelungen, fünf FSRUs staatlich anzumieten und eine völlig neue Infrastruktur aus dem Boden zu stampfen. Auch die Gasversorgung der beiden ersten staatlich angemieteten FSRUs, die diesen Winter an den Start gehen, ist bereits sichergestellt, so dass sie voll ausgelastet werden können. Am 21.12.2022 wurde über das LNG-Terminal Wilhelmshaven erstmals Flüssig ins deutsche Gasnetz eingespeist.

Neben den Entlastungspaketen in Milliardenhöhe wurde ein Härtefallfonds beschlossen. Gibt es dazu bereits Details, wie dieser konkret ausgestaltet wird?

Der Bund hat nach Gesprächen mit den Ländern für Härtefall-Lösungen Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanziellen Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Die Ausgestaltung obliegt den einzelnen Ländern. Derzeit arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung dazu. Daneben wurden aber gerade für Heizmittel wie Pellets und Öl bereits Verbesserungen im Sozialgesetzbuch im Rahmen der Regelungen zum Bürgergeld auf den Weg gebracht und verabschiedet. Kurz gebündelt heißt das: Bereits heute besteht bei Bezug von Leistungen aus den Grundsicherungssystemen ein
Anspruch auf Übernahme angemessener Heizkosten, dazu gehören auch Heizkostennachforderungen. Dies gilt auch für Haushalte, die sich nicht im laufenden Leistungsbezug befinden und bei denen z.B. eine Heizkostennachforderung in dem Monat der Fälligkeit zu einer Überforderung führt (Monat der Betriebskostenabrechnung). In diesem Fall besteht bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen ein Leistungsanspruch. Auch die Bevorratung anderer Heizmittel wie beispielsweise Öl oder Holzpellets kann im Monat der Beschaffung zu einer finanziellen Überforderung führen, hier greift die sogenannte Brennstoffhilfe.
Daher wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Situation die Antragsfrist für solche einmonatigen Leistungen im SGB II vorübergehend auf drei Monate ausgeweitet. Die entsprechenden Regelungen sind Teil des Bürgergeld-Gesetzes, welches am 25. November 2022 im Bundesrat beschlossen wurde. Sie sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Zuletzt sanken die Gaspreise wieder. Von welcher weiteren Preisentwicklung für Energie gehen Sie aus?

Die aktuelle Preisentwicklung ist ein gutes Signal und zeigt, dass wir vieles richtig gemacht haben. Unter anderem unsere Bemühungen und die folgende Umsetzung der Diversifizierung der Gasversorgung, weg von russischem Gas durch die Schaffung von eigenen LNG-Terminals haben die Märkte beruhigt. Dazu kommen die gut gefüllten Gasspeicher durch unser Gasspeichergesetz. Wir gehen davon aus, dass sich die Preise stabilisieren und dass wir extreme Preissprünge wie zu Herbstbeginn 2022 nicht mehr erleben. Aber über eine genaue Preisentwicklung können wir nicht spekulieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist.

Die Zahl der zugelassenen E-Autos steigt kontinuierlich. Inwiefern gilt die beschlossene Strompreisbremse auch für Ladesäulen?

Grundsätzlich haben auch Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen Anspruch auf eine Entlastung durch die Strompreisbremse. Welche Regeln konkret gelten, hängt vom Jahresverbrauch ab. Die Weitergabe des Entlastungsbetrags an die Kundinnen und Kunden von Ladesäulen liegt im Ermessen der Ladesäulenbetreiber.

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