Kur mit Kind und Kegel

Datum: Donnerstag, 05. Oktober 2017 15:46

Kur mit oder ohne Kind?

Auch wenn der Begriff Mutter-Kind-Kur weit verbreitet ist: Mütter können auch ohne ihre Kinder zur Kur fahren, ebenso wie Väter. Ob die Kinder mitreisen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren. Das Alter der Kinder spielt eine Rolle: Je jünger sie sind, desto schwieriger kann eine Trennung von der Mutter sein, v.a., wenn das Kind noch so jung ist, dass es gestillt wird. Folgende Punkte sollten sich Eltern überlegen, wenn es darum geht, ob die Kinder zur Kur mitfahren sollen:

  • Gibt es während der Kur eine andere Person, welche die Kinder zu Hause betreuen kann? Wenn dies nicht gegeben ist, z.B. bei Alleinerziehenden, und die Kur sonst nicht stattfinden könnte, dürfen die Kinder mitgenommen werden.
  • Ist das Kind ebenfalls behandlungsbedürftig? Kinder, die z.B. an Asthma oder Neurodermitis leiden, können mit entsprechendem Attest während der Kur ebenfalls therapeutische Maßnahmen erhalten.
  • Würde das Kind wegen der Kur in der Schule fehlen? Um dies zu vermeiden, fahren viele Eltern in den Sommerferien, so dass in dieser Zeit viele Reha-Kliniken sehr gut belegt sind. Eine individuelle Betreuung ist so nur bedingt möglich. Hier gilt es abzuwägen, ob eine (teilweise) Fehlzeit vertretbar ist, ob ggf. während der Kur Schulaufgaben erledigt werden können oder sogar schulbegleitender Unterricht angeboten wird, ob die Kur noch bis zu den nächsten großen Ferien warten kann. In jedem Fall muss die Schule die Kinder für die Kur freistellen.
  • Ist das Kind noch so jung, dass es eine dreiwöchige Trennung von der Mutter bzw. dem Vater nicht ohne psychische Probleme verkraften würde?
  • Ist die Mutter-Kind-Beziehung aktuell vielleicht belastet und könnte durch die Kur verbessert werden?
  • Kann ich mich während der Kurmaßnahmen auch mit Kind/ern so auf die therapeutischen Maßnahmen konzentrieren, wie ich das brauche?

 

Denn bei allen organisatorischen und emotionalen Schwierigkeiten sollten sich Mütter ehrlich die Frage stellen, ob eine reine Mutter-Kur ihnen nicht mehr helfen würde. Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass sie die Kinder in der Zeit der Kur gut betreut wissen.

Einige Kliniken und Krankenkassen ermöglichen auch die kostenfreie Mitreise einer erwachsenen Begleitperson, wenn Kinder unter drei Jahren mitreisen oder Mütter mit drei oder mehr Kindern zur Kur reisen. Dann kann sich in der Zeit Papa oder Oma um die Kinder kümmern.

Prinzipiell können Kinder bis zum Alter von 12 Jahren mitgenommen werden, in Ausnahmefällen bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Eine Kinderbetreuung wird während der Kur für die Zeit angeboten, in der die Mutter in einer therapeutischen Maßnahme ist.

Die Kosten für mitreisende Kinder übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, bei privat Versicherten werden die Kosten in der Regel nur getragen, wenn diese ebenfalls behandlungsbedürftig sind, nicht jedoch als reine „Begleitkinder“.


Kosten/Finanzierung

Die Krankenkassen übernehmen seit 2002 die Kosten der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter. Eltern müssen allerdings die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag tragen, es sei denn, sie sind von Zuzahlungen befreit. Mitreisende Kinder zahlen nichts zu. Trotzdem gibt es Eltern, denen die Kosten des gesetzlichen Eigenanteils oder auch nur ein Taschengeld während des Aufenthaltes fehlen. Diese Mütter und Väter können finanzielle Unterstützung beim Müttergenesungswerk beantragen. Die Fahrtkosten werden von den Kassen übernommen, allerdings müssen Eltern hier ebenfalls einen Eigenanteil tragen, übrigens auch für ihre Kinder. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro reisender Person.

Unter Umständen besteht während der Kur Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und sonst keiner die Hausarbeit übernehmen kann. Allerdings ist auch für die Haushaltshilfe eine Zuzahlung erforderlich. Diese liegt zwischen fünf und zehn Euro täglich.


Infos an den Arbeitgeber

Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, müssen berufstätige Mütter ihren Arbeitgeber informieren. Sie sollten ihn umgehend über den voraussichtlichen Beginn und die Dauer der Kur informieren. Eine Kur dauert drei Wochen, bis 1997 waren es noch vier Wochen. Berufstätige Mütter müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Die Kur darf auch nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Hier gilt das gleiche wie bei einer Erkrankung: Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Mütter müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung bzw. Bewilligung der Krankenkasse dem Arbeitgeber vorlegen, sie gilt wie ein Krankenschein. Reist man mit Kindern, sollte auch die Kita und vor allem die Schule informiert werden. Die Schule muss das Kind freistellen.