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Ratgeber :: Seite 45

nen Familienhilfen häufig nicht an-

nehmen und die Kinder leben wei-

terhin in einer Gefährdung. - Das

Jugendamt muss dann einen Schritt

weiter gehen und bei Kindeswohl-

gefährdung die Eltern davon über-

zeugen, dass die Kinder vorerst die

Familie verlassen und anderweitig

versorgt werden müssen. Sind die

Eltern nicht einverstanden, muss

das Jugendamt zum Schutz des Kin-

des das Familiengericht einschal-

ten. Dieses kann die Unterbringung

des Kindes in einer Pflegefamilie

veranlassen.

Manchmal müssen Kinder zu ih-

rem Schutz direkt und schnell aus

seiner Familie geholt und unterge-

bracht werden. Dieses Kind wird

dann vom Jugendamt „in Obhut“

(SGB VIII, § 42) genommen und

findet erst einmal je nach Alter

Unterkunft in einer Bereitschafts-

pflegestelle oder dem Kinder-und

Jugendnotdienst. Unmittelbar wird

vom Amt das Familiengericht ein-

geschaltet, wenn notwendig.

Recht auf Familie?

Kinder haben ein Recht darauf, in

einer Familie aufzuwachsen. Daher

wird für jedes Kind geprüft, ob es in

einer Pflegefamilie leben kann.

• Kann es sich auf Menschen

einlassen?

• Kann es Nähevertragen?

• Möchte es in einer Familie

leben?

Wie wird ein

Kind ein Pflegekind?

Der Fall: Kinder geraten in ihrer Fa-

milie in Not. Die Eltern sind nicht

in der Lage, das alltägliche Leben

mit ihren Kindern geregelt zu be-

kommen. Aufgrund ihrer eigenen

Lebensproblematik sind sie allzu

sehr mit sich selbst beschäftigt und

können ihren Kindern keine ver-

lässlichen Eltern sein. Manche El-

tern können aufgrund einer eigener

schweren Erkrankung oder eines

Unfalls ihre Kinder nicht mehr ver-

sorgen, andere Eltern geraten auf-

grund äußerer Umstände wie Ar-

beitslosigkeit oder Scheidung in

eine schwere emotionale Krise. -

Bei Bekanntwerden/Bekanntsein

des Falles wird zuallererst diesen

Eltern vom Jugendamt Hilfe ange-

boten, die darauf abzielt, dass die

Eltern ihre Kinder wieder selbst

versorgen können. Diese ambulan-

ten familienstützenden Maßnahmen

(z.B. Sozialpädagogische Familien-

hilfe) werden für einen längeren

Zeitraum angeboten. In dieser Zeit

soll sich die Familie wieder stabili-

sieren, damit die Eltern ihre Kinder

wieder eigenverantwortlich erzie-

hen können. Meist sind die famili-

enstützenden Hilfen zur Erziehung

erfolgreich, besonders dann, wenn

äußere Ursachen für die Familien-

krise verantwortlich waren. Liegen

die Ursachen der Familienkrise je-

doch überwiegend in der Persön-

lichkeit der Eltern begründet, dann

können diese die ihnen angebote-

Wie wird ein Kind Pflegekind?

Jedes Kind hat das Recht in einer Familie aufzuwachsen

Karl-Heinz Köckritz, Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, Diplom-Pädagoge

Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH, Erziehungs- und Familienberatungsstelle,

Thiemstraße 39, 03050 Cottbus

• Wird die Rückkehr zur

Herkunftsfamilie

unwahrscheinlich sein?

• Was hat das Kind

für Bedürfnisse?

• Gibt es Bewerber, die zu diesem

Kind passen?

Spricht alles dafür, dass das Kind

in einer Pflegefamilie leben kann,

dann müssen die Sorgeberechtig-

ten, das Jugendamt und evtl. das

Gericht entsprechend entscheiden.

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ISBN: 978-3-9808655-5-5

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