Ratgeber :: Seite 45
nen Familienhilfen häufig nicht an-
nehmen und die Kinder leben wei-
terhin in einer Gefährdung. - Das
Jugendamt muss dann einen Schritt
weiter gehen und bei Kindeswohl-
gefährdung die Eltern davon über-
zeugen, dass die Kinder vorerst die
Familie verlassen und anderweitig
versorgt werden müssen. Sind die
Eltern nicht einverstanden, muss
das Jugendamt zum Schutz des Kin-
des das Familiengericht einschal-
ten. Dieses kann die Unterbringung
des Kindes in einer Pflegefamilie
veranlassen.
Manchmal müssen Kinder zu ih-
rem Schutz direkt und schnell aus
seiner Familie geholt und unterge-
bracht werden. Dieses Kind wird
dann vom Jugendamt „in Obhut“
(SGB VIII, § 42) genommen und
findet erst einmal je nach Alter
Unterkunft in einer Bereitschafts-
pflegestelle oder dem Kinder-und
Jugendnotdienst. Unmittelbar wird
vom Amt das Familiengericht ein-
geschaltet, wenn notwendig.
Recht auf Familie?
Kinder haben ein Recht darauf, in
einer Familie aufzuwachsen. Daher
wird für jedes Kind geprüft, ob es in
einer Pflegefamilie leben kann.
• Kann es sich auf Menschen
einlassen?
• Kann es Nähevertragen?
• Möchte es in einer Familie
leben?
Wie wird ein
Kind ein Pflegekind?
Der Fall: Kinder geraten in ihrer Fa-
milie in Not. Die Eltern sind nicht
in der Lage, das alltägliche Leben
mit ihren Kindern geregelt zu be-
kommen. Aufgrund ihrer eigenen
Lebensproblematik sind sie allzu
sehr mit sich selbst beschäftigt und
können ihren Kindern keine ver-
lässlichen Eltern sein. Manche El-
tern können aufgrund einer eigener
schweren Erkrankung oder eines
Unfalls ihre Kinder nicht mehr ver-
sorgen, andere Eltern geraten auf-
grund äußerer Umstände wie Ar-
beitslosigkeit oder Scheidung in
eine schwere emotionale Krise. -
Bei Bekanntwerden/Bekanntsein
des Falles wird zuallererst diesen
Eltern vom Jugendamt Hilfe ange-
boten, die darauf abzielt, dass die
Eltern ihre Kinder wieder selbst
versorgen können. Diese ambulan-
ten familienstützenden Maßnahmen
(z.B. Sozialpädagogische Familien-
hilfe) werden für einen längeren
Zeitraum angeboten. In dieser Zeit
soll sich die Familie wieder stabili-
sieren, damit die Eltern ihre Kinder
wieder eigenverantwortlich erzie-
hen können. Meist sind die famili-
enstützenden Hilfen zur Erziehung
erfolgreich, besonders dann, wenn
äußere Ursachen für die Familien-
krise verantwortlich waren. Liegen
die Ursachen der Familienkrise je-
doch überwiegend in der Persön-
lichkeit der Eltern begründet, dann
können diese die ihnen angebote-
Wie wird ein Kind Pflegekind?
Jedes Kind hat das Recht in einer Familie aufzuwachsen
Karl-Heinz Köckritz, Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, Diplom-Pädagoge
Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH, Erziehungs- und Familienberatungsstelle,
Thiemstraße 39, 03050 Cottbus
• Wird die Rückkehr zur
Herkunftsfamilie
unwahrscheinlich sein?
• Was hat das Kind
für Bedürfnisse?
• Gibt es Bewerber, die zu diesem
Kind passen?
Spricht alles dafür, dass das Kind
in einer Pflegefamilie leben kann,
dann müssen die Sorgeberechtig-
ten, das Jugendamt und evtl. das
Gericht entsprechend entscheiden.
„Mein Lebensbuch“
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COTTBUS gemeinnützige GmbH
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