Spezial :: Seite 33
die individuelle Betreuung einer Hebamme legt, zu
der man bereits im Vorfeld Vertrauen und eine per-
sönliche Nähe herstellen konnte, der sollte sich zu-
vor um eine freie Hebamme bemühen. Diese nehmen
sich Zeit für die Betreuung und müssen nicht wie
viele Klinik-Hebammen im Schichtdienst bis zu vier
Frauen gleichzeitig betreuen. Die Suche nach einer
freiberuflichen Hebamme, die zum Teil auch Hausge-
burten durchführen, könnte sich allerdings schwie-
rig gestalten. Die Anzahl an freiberuflichen Hebam-
men reicht laut dem Hebammenverband Branden-
burg schon seit Jahren nicht aus, der Babyboom ver-
schärft das Problem. Eine Erhebung habe gezeigt,
dass rund 70 Prozent der Brandenburger Hebammen
bis zu fünf Frauen monatlich ablehnen, weil sie be-
reits voll ausgelastet sind. 21 Prozent der befragten
Hebammen lehnen sogar sechs bis zehn Anfragen
ab. Steigende Kosten und sinkende Vergütungen
machen den Beruf immer unattraktiver. Inzwischen
muss eine Hebamme, die freiberuflich Geburtshilfe
anbietet, über 7.600 Euro pro Jahr nur für ihre Be-
rufshaftpflichtversicherung zahlen. Im Jahr 2000 wa-
ren das gerade einmal 404 Euro. Aus diesem Grund
sollten sich werdende Eltern mit dem Wunsch nach
einer freien Hebamme sofort bei Bekanntwerden der
Schwangerschaft darum bemühen.
als doppelt so viele. Auch die Kinder der Geflüchte-
ten müssen in den Bedarfsplanungen von Kitas und
Schulen berücksichtigt werden.
Zusammen mit den Schwankungen der Geburtenzah-
len über die vergangenen Jahrzehnte entstehen so
neue Herausforderungen für Landkreise und Kom-
munen, die Anzahl der Schul- und Kita-Einrichtun-
gen und das erforderliche Personal am vorerst wie-
der steigenden Bedarf anzupassen. Für Eltern wird es
aber schon im Vorfeld der Geburt zunehmend enger.
Engpass Hebamme
Das große Erwachen bei werdenden Eltern kommt
schon bei der Suche nach einer Hebamme. Jede
Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillen-
de Frau kann in ganz Deutschland Hebammenhilfe
in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die
Vergütungen für diese Leistungen sind in der Heb-
ammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatver-
sicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche
bei ihrer Krankenkasse informieren.
Wer sich mit der Suche nach einer Hebamme nicht
befassen will, dem sei die normale Klinikgeburt emp-
fohlen. Hier betreut die jeweils diensthabende Heb-
amme der jeweiligen Station die Geburt. Bei Informa-
tionsabenden kann man sich im Vorfeld einen Ein-
druck der Geburtsstationen verschaffen, das wird
heute in allen Kliniken angeboten.
Wer jedoch sicher gehen will und großen Wert auf
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