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Titelthema :: Seite 47

knapp 200 Einrichtungen aufgenommen. Ein erster

großer Erfolg auf politischer Ebene ist die Veran-

kerung der „Müttergenesung“ im Bundessozialhil-

fegesetz. Da die Kurkosten von den Müttern selbst

getragen werden müssen, sammelt die Stiftung

Spenden. Mit großem Erfolg: Mit den Geldern kann

ein großer Teil der Kosten übernommen werden.

In den ersten Jahrzehnten sind die Kuren fast im-

mer reine Mütter-Kuren, Kinder reisen nur verein-

zelt mit. Da die Nachfrage danach steigt, werden

Mutter-Kind-Angebote 1983 offiziell anerkannt. Der

größte Durchbruch gelingt 1989: Kuren für Mütter

werden im Sozialgesetzbuch als Regelleistung der

gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Al-

lerdings ist die Kostenübernahme nicht gesetzlich

geregelt und variiert von Kasse zu Kasse. Wichti-

ge Verbesserungen treten 2002 mit einer weiteren

Änderung des Sozialgesetzbuches ein: Jetzt haben

auch Väter Anspruch auf eine Kurmaßnahme.

Zudem sind Krankenkassen verpflichtet, die Maß-

nahmen voll zu finanzieren, die Eltern müssen

nur noch den Eigenanteil und das „Taschengeld“

selbst finanzieren. Mit der Gesundheitsreform 2007

werden Vorsorge- und Rehamaßnahmen wie Ku-

ren zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. Der

Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist nicht mehr

anwendbar. Die jüngste Neuerung ist auf das Jahr

2012 datiert. Seitdem haben auch pflegende Ange-

hörige Anspruch auf stationäre Kuren.

Gesetzliche Grundlagen

Alle Anträge, Entscheidungen und Widersprüche

zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren basieren auf den ent-

sprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch,

die zuletzt 2002, 2007 und 2012 angepasst wurden.

Demnach sind die Kurmaßnahmen für Eltern sta-

tionäre Regelleistungen der gesetzlichen Kranken-

kassen zur Vorsorge bzw. Rehabilitation. Damit

würdigt der Gesetzgeber, dass Eltern aufgrund

ihrer Aufgaben in Familie, Haushalt und Beruf be-

sonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das Gesetz

regelt ausdrücklich, dass bei Mutter-/Vater-

Die Große braucht Hilfe bei den Hausauf-

gaben, das Baby hat Hunger und schreit,

der Geschirrspüler ist auch nicht ausge-

räumt und für morgen muss noch die Dienstbe-

ratung vorbereitet werden. Solche Situationen

sind Alltag für viele Mütter. Was ihnen fehlt: eine

Stopptaste. Die Möglichkeit zu sagen: Ich kann

nicht mehr, ich brauche eine Auszeit. Genau die-

sen Ausstieg aus dem Alltag ermöglicht eine Mut-

ter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur. Mütter sollten sich

glücklich schätzen, dass sie diese Möglichkeit ha-

ben, denn: In keinem anderen Land der Erde findet

sich ein der Mutter-Kind-Kur vergleichbares Ange-

bot. Das hat auch geschichtliche Gründe.

Historisches

Historisch sind Mutter-Kind-Kuren eng verbun-

den mit dem Müttergenesungswerk, offiziell Elly-

Heuss-Knapp-Stiftung genannt. Ihren Namen ver-

dankt sie der Frau des ersten Bundespräsidenten

Theodor Heuss. Diese Gründertradition setzt sich

bis heute fort: Das Müttergenesungswerk (MGW)

steht unter der Schirmherrschaft der jeweiligen

Bundespräsidenten-Gattin, zur Zeit Elke Büden-

bender.

Die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung wird 1950 gegrün-

det mit dem Ziel, Kuren für Mütter zu ermöglichen,

sich für Müttergenesung einzusetzen und durch die

Vernetzung mit den Wohlfahrtsverbänden die Ar-

beit für Mütter zu stärken. Die Geschichte der Müt-

terfürsorge reicht allerdings noch weiter zurück.

Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts sind einzel-

ne, oft kirchliche Wohlfahrtsverbände auf diesem

Gebiet aktiv. Richtig Fahrt nimmt das Thema aber

erst mit der Gründung der Elly-Heuss-Stiftung auf.

Ein erster Erfolg der Stiftung ist, dass im „Kriegs-

hilfenfolgengesetz“ das Wort „Mütter“ aufgenom-

men wird. Dadurch kommen u.a. Kriegswitwen zu

einer Kur. In den kommenden Jahren expandiert

das MGW aufgrund der Nachfrage, jährlich wer-

den bis zu 80.000 Mütter zu Kurmaßnahmen in

Redaktion:

Anett Linke

Kur mit Kind und Kegel

Mutter-Kind-Kur: Wann sie sinnvoll ist und was bei

der Beantragung zu beachten ist.

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