Titelthema :: Seite 49
Sommerferien reisen will und auch noch in eine
bestimmte Wunschklinik möchte, muss unter Um-
ständen auch mit diesen sechs Monaten Wartezeit
rechnen, die von der Bewilligung bis zur Abreise
vergehen.
Eine Mutter-Kind-Kur kann man übrigens auch
ohne ärztliches Attest und Genehmigung der Kran-
kenkasse wahrnehmen. Dann allerdings muss man
auch die Kosten selbst tragen und bei Berufstätig-
keit ggf. Urlaub nehmen oder eine unbezahlte Frei-
stellung mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Kur abgelehnt – was nun?
Wer dringend eine Kur braucht und dann die Ab-
lehnung der Kasse aus dem Briefkasten holt, für
den bricht vermutlich zunächst eine Welt zusam-
men. Daher vorab die guten Zahlen: Etwa 9 von
10 Mutter-Kind-Kuren werden bewilligt, von den
abgelehnten Kuren werden bei einem Widerspruch
fast 70 Prozent doch noch genehmigt. Die Ableh-
nungsquote war vor ein paar Jahren noch sehr viel
höher. Daher sagt Anne Schilling, Geschäftsführe-
rin des Müttergenesungswerks: „Im Moment ist die
Situation für Mütter, um eine Kur zu beantragen,
sehr günstig.“
Nichtsdestotrotz passiert es immer noch, dass
Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren abgelehnt
werden. Von den im Jahr 2015 knapp 144.100 Kur-
maßnahmen wurden elf Prozent abgelehnt, wobei
die Quoten je nach Krankenkasse stark variieren.
18 Prozent der Eltern sind daraufhin in Wider-
spruch gegangen. Diesem Widerspruch wurde in
zwei Drittel der Fälle stattgegeben. So hoch ist der
Wert bei keiner anderen abgelehnten Maßnahme.
Das ist einerseits gut für die Eltern, die doch fahren
können. Es weist aber auch daraufhin, dass bei der
Bewilligung einiges im Argen liegt.
So kritisierte die Patientenbeauftragte der Bun-
desregierung, Ingrid Fischbach, die Krankenkas-
sen kürzlich sehr deutlich: „...viel zu vielen Eltern
werden diese Leistungen zunächst verweigert, ob-
wohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt
große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der
Krankenkassen aufkommen. [...] Für diese gravie-
renden Unterschiede der Leistungsablehnungen
im Vorsorge- und Rehabilitationsbereich gibt es
Anspruch auf eine Kur haben auch Mütter in be-
sonderen Situationen, die z.B. durch eine schwere
Erkrankung oder Operation an Beschwerden leiden
oder durch einen Todesfall in der Familie Probleme
haben. Auch die Pflege von Angehörigen kann eine
solche besondere Situation darstellen. Unter be-
stimmten Voraussetzungen haben auch Eltern mit
„Patchwork-Kindern“ Anspruch auf eine Kur.
Antragstellung
Um eine Kur zu beantragen, besorgt man sich die
dafür notwendigen Unterlagen bei der Kranken-
kasse, einer Beratungsstelle oder im Internet. Das
Attest ist vom Arzt auszufüllen, die weiteren For-
mulare vom Antragsteller. Bewährt hat es sich, die
kostenfreie Beratung von entsprechenden Bera-
tungsstellen in Anspruch zu nehmen. Unter dem
Dach von fünf Wohlfahrtsverbänden hat beispiels-
weise das Müttergenesungswerk bundesweit 1.300
Beratungsstellen. Den ausgefüllten Antrag mit At-
test reicht man dann bei seiner Krankenkasse ein.
Die Entscheidung über den Antrag dauert in der
Regel drei bis sechs Wochen. Die Bewilligung ist
ab Ausstellung sechs Monate gültig. Wer in den
»
59%
ständiger Familieneinsatz
39%
Haushalt
36%
Finanzen
33%
Kinder
85%
Bewegungsapparat
41%
Psyche
35%
Atemwege
29%
Haut
28%
Herz-Kreislauf




