Previous Page  49 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 49 / 80 Next Page
Page Background

Titelthema :: Seite 49

Sommerferien reisen will und auch noch in eine

bestimmte Wunschklinik möchte, muss unter Um-

ständen auch mit diesen sechs Monaten Wartezeit

rechnen, die von der Bewilligung bis zur Abreise

vergehen.

Eine Mutter-Kind-Kur kann man übrigens auch

ohne ärztliches Attest und Genehmigung der Kran-

kenkasse wahrnehmen. Dann allerdings muss man

auch die Kosten selbst tragen und bei Berufstätig-

keit ggf. Urlaub nehmen oder eine unbezahlte Frei-

stellung mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Kur abgelehnt – was nun?

Wer dringend eine Kur braucht und dann die Ab-

lehnung der Kasse aus dem Briefkasten holt, für

den bricht vermutlich zunächst eine Welt zusam-

men. Daher vorab die guten Zahlen: Etwa 9 von

10 Mutter-Kind-Kuren werden bewilligt, von den

abgelehnten Kuren werden bei einem Widerspruch

fast 70 Prozent doch noch genehmigt. Die Ableh-

nungsquote war vor ein paar Jahren noch sehr viel

höher. Daher sagt Anne Schilling, Geschäftsführe-

rin des Müttergenesungswerks: „Im Moment ist die

Situation für Mütter, um eine Kur zu beantragen,

sehr günstig.“

Nichtsdestotrotz passiert es immer noch, dass

Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren abgelehnt

werden. Von den im Jahr 2015 knapp 144.100 Kur-

maßnahmen wurden elf Prozent abgelehnt, wobei

die Quoten je nach Krankenkasse stark variieren.

18 Prozent der Eltern sind daraufhin in Wider-

spruch gegangen. Diesem Widerspruch wurde in

zwei Drittel der Fälle stattgegeben. So hoch ist der

Wert bei keiner anderen abgelehnten Maßnahme.

Das ist einerseits gut für die Eltern, die doch fahren

können. Es weist aber auch daraufhin, dass bei der

Bewilligung einiges im Argen liegt.

So kritisierte die Patientenbeauftragte der Bun-

desregierung, Ingrid Fischbach, die Krankenkas-

sen kürzlich sehr deutlich: „...viel zu vielen Eltern

werden diese Leistungen zunächst verweigert, ob-

wohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt

große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der

Krankenkassen aufkommen. [...] Für diese gravie-

renden Unterschiede der Leistungsablehnungen

im Vorsorge- und Rehabilitationsbereich gibt es

Anspruch auf eine Kur haben auch Mütter in be-

sonderen Situationen, die z.B. durch eine schwere

Erkrankung oder Operation an Beschwerden leiden

oder durch einen Todesfall in der Familie Probleme

haben. Auch die Pflege von Angehörigen kann eine

solche besondere Situation darstellen. Unter be-

stimmten Voraussetzungen haben auch Eltern mit

„Patchwork-Kindern“ Anspruch auf eine Kur.

Antragstellung

Um eine Kur zu beantragen, besorgt man sich die

dafür notwendigen Unterlagen bei der Kranken-

kasse, einer Beratungsstelle oder im Internet. Das

Attest ist vom Arzt auszufüllen, die weiteren For-

mulare vom Antragsteller. Bewährt hat es sich, die

kostenfreie Beratung von entsprechenden Bera-

tungsstellen in Anspruch zu nehmen. Unter dem

Dach von fünf Wohlfahrtsverbänden hat beispiels-

weise das Müttergenesungswerk bundesweit 1.300

Beratungsstellen. Den ausgefüllten Antrag mit At-

test reicht man dann bei seiner Krankenkasse ein.

Die Entscheidung über den Antrag dauert in der

Regel drei bis sechs Wochen. Die Bewilligung ist

ab Ausstellung sechs Monate gültig. Wer in den

»

59%

ständiger Familieneinsatz

39%

Haushalt

36%

Finanzen

33%

Kinder

85%

Bewegungsapparat

41%

Psyche

35%

Atemwege

29%

Haut

28%

Herz-Kreislauf