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Titelthema :: Seite 52

Kassen werden in der Regel die wirtschaftlichste,

also auch von der Anfahrt her preisgünstigste Kli-

nik aussuchen. Hier kann nach Genehmigung ein

Widerspruch lohnen, auch wenn es nur um die

Wahl der Klinik geht.

Einige Anbieter wie das Müttergenesungswerk bie-

ten auf ihren Internetseiten eine Online-Kliniksu-

che an. Zudem empfiehlt sich die Beratung durch

eine entsprechende Informationsstelle, vielleicht

kann man sich auch von Bekannten mit Kurerfah-

rung Empfehlungen geben lassen.

Ablauf der Kur

Sobald der Antrag genehmigt ist, wendet man sich

an seine Klinik und spricht mit ihr die weiteren

Details zur Anreise und zum Ablauf ab. Einige Kli-

niken bieten einen Fahrservice vom Heimatort zur

Klinik an. Nach der Anreise erfolgt eine Aufnahme-

untersuchung durch die Klinikärzte. Im Anschluss

wird mit den Therapeuten ein individueller The-

rapieplan für die Mutter und ggf. auch die Kinder

erstellt.

Zusätzlich zu den Kurbehandlungen bieten die

Kliniken Möglichkeiten der Freizeitgestaltung

an, auch gemeinsam mit den Kindern. Tagsüber

werden Kinder ab etwa drei Jahren von pädagogi-

schen Fachkräften betreut. Jüngere Kinder werden

während der Therapien von Mutter bzw. Vater be-

treut. Besuche sind grundsätzlich möglich, sollten

jedoch nicht während der Therapien stattfinden,

besser geeignet sind die Wochenenden.

haben. Auch die Beratungsstellen wie Müttergene-

sungswerk oder Mutter-Kind-Hilfswerk kooperie-

ren mit bestimmten Kliniken.

Über die Wahl der Klinik, in der die dreiwöchige

Kur stattfindet, entscheidet am Ende die Kranken-

kasse. Allerdings haben die Eltern ein Mitsprache-

recht. Dieses Wunsch- und Wahlrecht wurde 2015

sogar gesetzlich festgeschrieben. Demnach haben

die Krankenkassen zwar weiter das Recht, über

die Klinik zu entscheiden, sie haben aber auch

explizit die Pflicht, begründete Wünsche der An-

tragsteller zu berücksichtigen. Das können konfes-

sionelle Gründe sein, die Kinderbetreuung in der

Wunschklinik oder therapeutische Schwerpunkte.

Viele Kliniken haben sich auf bestimmte Zielgrup-

pen spezialisiert, z.B.: junge Mütter, Mütter mit

drei und mehr Kindern, Kinder in Trennungssi-

tuationen, Mütter mit ADHS-Kindern, Mütter mit

Pflegekindern, Mütter mit Migräne, Mütter mit

Burn-out. Bei der Klinikwahl sollte neben einer

Spezialisierung auch die Nähe zum Heimatort oder

zu Verwandten berücksichtigt werden, um ggf. den

Besuch von Papa oder den Großeltern zu ermög-

lichen. Hat man eine Wunschklinik, sollte diese

bereits im Antrag auf die Mutter-Kind-Kur mit an-

gegeben sein.

In der Praxis passiert es allerdings oft, dass die

Wünsche der Mütter nicht berücksichtigt werden.

Denn jede Krankenkasse hat sogenannte Versor-

gungsverträge mit Reha-Kliniken abgeschlossen.

Dazu ist sie gesetzlich laut SGB V verpflichtet. Die

Physiotherapie und Sportkurse wie Nordic Walking sind wichtiger Bestandteil der dreiwöchigen Kur.

Foto: Deutsches Müttergenesungswerk