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Kassen werden in der Regel die wirtschaftlichste,
also auch von der Anfahrt her preisgünstigste Kli-
nik aussuchen. Hier kann nach Genehmigung ein
Widerspruch lohnen, auch wenn es nur um die
Wahl der Klinik geht.
Einige Anbieter wie das Müttergenesungswerk bie-
ten auf ihren Internetseiten eine Online-Kliniksu-
che an. Zudem empfiehlt sich die Beratung durch
eine entsprechende Informationsstelle, vielleicht
kann man sich auch von Bekannten mit Kurerfah-
rung Empfehlungen geben lassen.
Ablauf der Kur
Sobald der Antrag genehmigt ist, wendet man sich
an seine Klinik und spricht mit ihr die weiteren
Details zur Anreise und zum Ablauf ab. Einige Kli-
niken bieten einen Fahrservice vom Heimatort zur
Klinik an. Nach der Anreise erfolgt eine Aufnahme-
untersuchung durch die Klinikärzte. Im Anschluss
wird mit den Therapeuten ein individueller The-
rapieplan für die Mutter und ggf. auch die Kinder
erstellt.
Zusätzlich zu den Kurbehandlungen bieten die
Kliniken Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
an, auch gemeinsam mit den Kindern. Tagsüber
werden Kinder ab etwa drei Jahren von pädagogi-
schen Fachkräften betreut. Jüngere Kinder werden
während der Therapien von Mutter bzw. Vater be-
treut. Besuche sind grundsätzlich möglich, sollten
jedoch nicht während der Therapien stattfinden,
besser geeignet sind die Wochenenden.
haben. Auch die Beratungsstellen wie Müttergene-
sungswerk oder Mutter-Kind-Hilfswerk kooperie-
ren mit bestimmten Kliniken.
Über die Wahl der Klinik, in der die dreiwöchige
Kur stattfindet, entscheidet am Ende die Kranken-
kasse. Allerdings haben die Eltern ein Mitsprache-
recht. Dieses Wunsch- und Wahlrecht wurde 2015
sogar gesetzlich festgeschrieben. Demnach haben
die Krankenkassen zwar weiter das Recht, über
die Klinik zu entscheiden, sie haben aber auch
explizit die Pflicht, begründete Wünsche der An-
tragsteller zu berücksichtigen. Das können konfes-
sionelle Gründe sein, die Kinderbetreuung in der
Wunschklinik oder therapeutische Schwerpunkte.
Viele Kliniken haben sich auf bestimmte Zielgrup-
pen spezialisiert, z.B.: junge Mütter, Mütter mit
drei und mehr Kindern, Kinder in Trennungssi-
tuationen, Mütter mit ADHS-Kindern, Mütter mit
Pflegekindern, Mütter mit Migräne, Mütter mit
Burn-out. Bei der Klinikwahl sollte neben einer
Spezialisierung auch die Nähe zum Heimatort oder
zu Verwandten berücksichtigt werden, um ggf. den
Besuch von Papa oder den Großeltern zu ermög-
lichen. Hat man eine Wunschklinik, sollte diese
bereits im Antrag auf die Mutter-Kind-Kur mit an-
gegeben sein.
In der Praxis passiert es allerdings oft, dass die
Wünsche der Mütter nicht berücksichtigt werden.
Denn jede Krankenkasse hat sogenannte Versor-
gungsverträge mit Reha-Kliniken abgeschlossen.
Dazu ist sie gesetzlich laut SGB V verpflichtet. Die
Physiotherapie und Sportkurse wie Nordic Walking sind wichtiger Bestandteil der dreiwöchigen Kur.
Foto: Deutsches Müttergenesungswerk




