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Titelthema :: Seite 51

• Würde das Kind wegen der Kur in der Schule

fehlen? Um dies zu vermeiden, fahren viele El-

tern in den Sommerferien, so dass in dieser Zeit

viele Reha-Kliniken sehr gut belegt sind. Eine

individuelle Betreuung ist so nur bedingt mög-

lich. Hier gilt es abzuwägen, ob eine (teilweise)

Fehlzeit vertretbar ist, ob ggf. während der Kur

Schulaufgaben erledigt werden können oder

sogar schulbegleitender Unterricht angeboten

wird, ob die Kur noch bis zu den nächsten gro-

ßen Ferien warten kann. In jedem Fall muss die

Schule die Kinder für die Kur freistellen.

• Ist das Kind noch so jung, dass es eine dreiwö-

chige Trennung von der Mutter bzw. dem Vater

nicht ohne psychische Probleme verkraften

würde?

• Ist die Mutter-Kind-Beziehung aktuell vielleicht

belastet und könnte durch die Kur verbessert

werden?

• Kann ich mich während der Kurmaßnahmen

auch mit Kind/ern so auf die therapeutischen

Maßnahmen konzentrieren, wie ich das brauche?

Denn bei allen organisatorischen und emotiona-

len Schwierigkeiten sollten sich Mütter ehrlich die

Frage stellen, ob eine reine Mutter-Kur ihnen nicht

mehr helfen würde. Grundvoraussetzung dafür ist

natürlich, dass sie die Kinder in der Zeit der Kur

gut betreut wissen.

Einige Kliniken und Krankenkassen ermöglichen

auch die kostenfreie Mitreise einer erwachsenen

Begleitperson, wenn Kinder unter drei Jahren mit-

reisen oder Mütter mit drei oder mehr Kindern zur

Kur reisen. Dann kann sich in der Zeit Papa oder

Oma um die Kinder kümmern.

Prinzipiell können Kinder bis zum Alter von 12

Jahren mitgenommen werden, in Ausnahmefällen

bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gibt es keine

Altersgrenze. Eine Kinderbetreuung wird während

der Kur für die Zeit angeboten, in der die Mutter in

einer therapeutischen Maßnahme ist.

Die Kosten für mitreisende Kinder übernehmen die

gesetzlichen Krankenkassen, bei privat Versicher-

ten werden die Kosten in der Regel nur getragen,

wenn diese ebenfalls behandlungsbedürftig sind,

nicht jedoch als reine „Begleitkinder“.

Kosten/Finanzierung

Die Krankenkassen übernehmen seit 2002 die Kos-

ten der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

für Mütter und Väter. Eltern müssen allerdings die

gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro

Tag tragen, es sei denn, sie sind von Zuzahlungen

befreit. Mitreisende Kinder zahlen nichts zu. Trotz-

dem gibt es Eltern, denen die Kosten des gesetzli-

chen Eigenanteils oder auch nur ein Taschengeld

während des Aufenthaltes fehlen. Diese Mütter

und Väter können finanzielle Unterstützung beim

Müttergenesungswerk beantragen. Die Fahrtkos-

ten werden von den Kassen übernommen, aller-

dings müssen Eltern hier ebenfalls einen Eigen-

anteil tragen, übrigens auch für ihre Kinder. Die

Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens

zehn Euro pro reisender Person.

Unter Umständen besteht während der Kur An-

spruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung

ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt

lebt und sonst keiner die Hausarbeit übernehmen

kann. Allerdings ist auch für die Haushaltshilfe

eine Zuzahlung erforderlich. Diese liegt zwischen

fünf und zehn Euro täglich.

Infos an den Arbeitgeber

Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vor-

liegt, müssen berufstätige Mütter ihren Arbeitgeber

informieren. Sie sollten ihn umgehend über den

voraussichtlichen Beginn und die Dauer der Kur

informieren. Eine Kur dauert drei Wochen, bis 1997

waren es noch vier Wochen. Berufstätige Mütter

müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Die Kur

darf auch nicht auf den Urlaub angerechnet wer-

den. Hier gilt das gleiche wie bei einer Erkrankung:

Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Mütter

müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung

bzw. Bewilligung der Krankenkasse dem Arbeitge-

ber vorlegen, sie gilt wie ein Krankenschein. Reist

man mit Kindern, sollte auch die Kita und vor al-

lem die Schule informiert werden. Die Schule muss

das Kind freistellen.

Klinikwahl

Eine Mutter-Kind-Kur kann man nicht in jeder

Reha-Klinik machen, sondern nur in einer dafür

geeigneten Einrichtung. Es gibt spezielle Mutter-/

Vater-Kind-Einrichtungen, die entsprechende Ver-

träge mit den Krankenkassen abgeschlossen

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