Titelthema :: Seite 51
• Würde das Kind wegen der Kur in der Schule
fehlen? Um dies zu vermeiden, fahren viele El-
tern in den Sommerferien, so dass in dieser Zeit
viele Reha-Kliniken sehr gut belegt sind. Eine
individuelle Betreuung ist so nur bedingt mög-
lich. Hier gilt es abzuwägen, ob eine (teilweise)
Fehlzeit vertretbar ist, ob ggf. während der Kur
Schulaufgaben erledigt werden können oder
sogar schulbegleitender Unterricht angeboten
wird, ob die Kur noch bis zu den nächsten gro-
ßen Ferien warten kann. In jedem Fall muss die
Schule die Kinder für die Kur freistellen.
• Ist das Kind noch so jung, dass es eine dreiwö-
chige Trennung von der Mutter bzw. dem Vater
nicht ohne psychische Probleme verkraften
würde?
• Ist die Mutter-Kind-Beziehung aktuell vielleicht
belastet und könnte durch die Kur verbessert
werden?
• Kann ich mich während der Kurmaßnahmen
auch mit Kind/ern so auf die therapeutischen
Maßnahmen konzentrieren, wie ich das brauche?
Denn bei allen organisatorischen und emotiona-
len Schwierigkeiten sollten sich Mütter ehrlich die
Frage stellen, ob eine reine Mutter-Kur ihnen nicht
mehr helfen würde. Grundvoraussetzung dafür ist
natürlich, dass sie die Kinder in der Zeit der Kur
gut betreut wissen.
Einige Kliniken und Krankenkassen ermöglichen
auch die kostenfreie Mitreise einer erwachsenen
Begleitperson, wenn Kinder unter drei Jahren mit-
reisen oder Mütter mit drei oder mehr Kindern zur
Kur reisen. Dann kann sich in der Zeit Papa oder
Oma um die Kinder kümmern.
Prinzipiell können Kinder bis zum Alter von 12
Jahren mitgenommen werden, in Ausnahmefällen
bis 14 Jahren. Für behinderte Kinder gibt es keine
Altersgrenze. Eine Kinderbetreuung wird während
der Kur für die Zeit angeboten, in der die Mutter in
einer therapeutischen Maßnahme ist.
Die Kosten für mitreisende Kinder übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen, bei privat Versicher-
ten werden die Kosten in der Regel nur getragen,
wenn diese ebenfalls behandlungsbedürftig sind,
nicht jedoch als reine „Begleitkinder“.
Kosten/Finanzierung
Die Krankenkassen übernehmen seit 2002 die Kos-
ten der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
für Mütter und Väter. Eltern müssen allerdings die
gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro
Tag tragen, es sei denn, sie sind von Zuzahlungen
befreit. Mitreisende Kinder zahlen nichts zu. Trotz-
dem gibt es Eltern, denen die Kosten des gesetzli-
chen Eigenanteils oder auch nur ein Taschengeld
während des Aufenthaltes fehlen. Diese Mütter
und Väter können finanzielle Unterstützung beim
Müttergenesungswerk beantragen. Die Fahrtkos-
ten werden von den Kassen übernommen, aller-
dings müssen Eltern hier ebenfalls einen Eigen-
anteil tragen, übrigens auch für ihre Kinder. Die
Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens
zehn Euro pro reisender Person.
Unter Umständen besteht während der Kur An-
spruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung
ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt
lebt und sonst keiner die Hausarbeit übernehmen
kann. Allerdings ist auch für die Haushaltshilfe
eine Zuzahlung erforderlich. Diese liegt zwischen
fünf und zehn Euro täglich.
Infos an den Arbeitgeber
Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vor-
liegt, müssen berufstätige Mütter ihren Arbeitgeber
informieren. Sie sollten ihn umgehend über den
voraussichtlichen Beginn und die Dauer der Kur
informieren. Eine Kur dauert drei Wochen, bis 1997
waren es noch vier Wochen. Berufstätige Mütter
müssen für die Kur keinen Urlaub nehmen. Die Kur
darf auch nicht auf den Urlaub angerechnet wer-
den. Hier gilt das gleiche wie bei einer Erkrankung:
Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Mütter
müssen lediglich die Kostenübernahmeerklärung
bzw. Bewilligung der Krankenkasse dem Arbeitge-
ber vorlegen, sie gilt wie ein Krankenschein. Reist
man mit Kindern, sollte auch die Kita und vor al-
lem die Schule informiert werden. Die Schule muss
das Kind freistellen.
Klinikwahl
Eine Mutter-Kind-Kur kann man nicht in jeder
Reha-Klinik machen, sondern nur in einer dafür
geeigneten Einrichtung. Es gibt spezielle Mutter-/
Vater-Kind-Einrichtungen, die entsprechende Ver-
träge mit den Krankenkassen abgeschlossen
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