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Was steckt hinter demUrteil?

Laut Kitagesetz des Landes Brandenburg dürfen Kita-

Träger für die Mittagsversorgung nur einen bestimmten

Betrag erheben, aktuell sind das 1,70 Euro pro Tag. In

vielen Kitas lagen und liegen die Beträge teils deutlich

höher als gesetzlich vorgeschrieben. Bislang hat nie-

mand im Land Brandenburg die Eltern vor diesen Ge-

setzesverstößen geschützt. Durch die erfolgreiche Mus-

terklage wurde nun aber bestätigt, dass zu viel gezahl-

tes Essensgeld und unter Umständen sogar der kom-

plette Beitrag für das Essengeld zurückerstattet werden

muss – und das rückwirkend bis zum Jahr 2013! Die

Musterklage betraf leider nur Kitas in kommunaler Trä-

gerschaft. Da für freie Kitaträger aber ebenso das Ki-

tagesetz des Landes gilt, ist die Rechtslage natürlich

vergleichbar. Deshalb sollten auch Eltern bei freien Ki-

taträgern ihren Anspruch geltend machen. Auch freie

Träger werden sicher zahlen und das Risiko einer Kla-

ge bei der nun vorliegenden Rechtssprechung scheuen.

Aufgrund der Urteile sagen die meisten Rechtsschutz-

versicherungen die Kostenübernahme zu, sodass im

Prinzip kein Kostenrisiko für eine Klage besteht. El-

tern haben ebenso die Möglichkeit, Prozesskostenhil-

fe zu beantragen.

Unterm Strich ist das Urteil für tausende Eltern mit ei-

nemRechtsanspruch auf meist hunderte, teils tausende

Euro verbunden. Es lohnt sich, jetzt zu handeln!

Luxusartikel Kind – Teil 3

Erster Erfolg: Eltern können Geld zurückerhalten.

auch für Eltern in Südbrandenburg frei, ihre Mehrbe-

lastung zurückzufordern. Bei einer Familie mit zwei

Kindern, die in den vergangenen zwei bis drei Jah-

ren eine Kita besucht haben, können das unter Um-

ständen satte 1.500 Euro sein. Wie man an das Geld

kommt, das erfahren Sie auf diesen Seiten. Ebenso be-

gleiten wir weiterhin den Kampf der Eltern in Cottbus

gegen die aktuelle Erhöhung der Kitagebühren. Hier

wird aktuell durch eine Elterngruppe eine Klage ge-

gen die Stadt vorbereitet, für die sich DIE LINKE zur

Übernahme der Anwaltskosten und des Prozessrisi-

kos bereit erklärt hat. Dazu führten wir ein ausführli-

ches Interviewmit Matthias Loehr, Mitglied im Land-

tag Brandenburg für DIE LINKE.

Nun ist es amtlich: Brandenburger Eltern ha-

ben ein Recht auf Rückzahlung des von ihnen

zu viel gezahlten Essensgeldes für die Mittagsversor-

gung an den Kitas. Das Oberverwaltungsgericht Ber-

lin-Brandenburg hat klagenden Eltern am 13. Septem-

ber 2016 Recht gegeben, ein Jahr zuvor hatte das Ver-

waltungsgericht in Potsdam dies bereits ebenso gese-

hen. Mit der erfolgreichen Musterklage können nun

Eltern im gesamten Land bei ihrem jeweiligen Kitaträ-

ger die Rückerstattung ihres zu viel gezahlten Essengel-

des einfordern. Wir haben bei Cottbuser Eltern nachge-

fragt. Die Rückforderung ist vom Träger und der Höhe

des Essensgeldes in den vergangenen Jahren abhängig.

Bei einemKind können das schnell über 500 Euro sein,

bei zwei Kindern in einem Fall knappe 1.500 Euro, die

nun zurecht zurückgefordert werden können. Es lohnt

sich also, jetzt zu handeln und den Rückerstattungsan-

spruch geltend zu machen!

Hier können Sie die ausführlichen Beiträge und

Interviews zum Thema Kitagebühren aus unseren

vergangenen Ausgaben noch einmal nachlesen.

Seit zwei Ausgaben lässt uns das Thema rund

um Kitagebühren nicht mehr los. In der vergan-

genen Ausgabe löste es bei uns große Irritation aus,

wie sehr Belastungen einseitig an Eltern weitergege-

ben werden und trotz bestehender Regelungen Kom-

munen und Land fleißig wegschauen, wenn Eltern im

krassen Gegensatz zur Gesetzeslage zur Kasse gebeten

werden. Das war in der Vergangenheit vor allem beim

Kitaessen so. Hier wurde jetzt der erste Erfolg erzielt.

Eltern setzten in einer Klage am Oberverwaltungsge-

richt Berlin-Brandenburg durch, dass ihr Kitaträger

zuviel eingefordertes Essengeld über die laut Gesetz

festgeschriebenen 1,70 Euro pro Tag hinaus zurück-

erstatten muss. Dieses Musterurteil macht den Weg

Kitagebühren :: Seite 16