Ganz wichtig: AmStichtag 31.12.2016 verjähren die
Rückerstattungsansprüche für das Jahr 2013! Wer
zu spät handelt, verliert so ein ganzes Jahr.
Urteil und Formulare zur Hilfe
Das Urteil ist zu finden unter:
www.rechtsanwalt-
uckermark.de/kitaessen-urteile/.Dort sind auch
Formulare hinterlegt, die für die Rückforderung
des zu viel bezahlten Essensgeldes beim Träger ein-
gereicht werden können. (drei Jahre rückwirkend,
5 %Verzinsung)
Die Fakten zumAnspruch
In diesem Jahr kann das Essensgeld der Jahre 2013 (nur
noch bis 31.12.2016!), 2014, 2015 und 2016 zurückver-
langt werden. Das betrifft also auch Eltern, deren Kin-
der gar nicht mehr die Kita besuchen. Unter Umstän-
den besteht ein Rückerstattungsanspruch sogar über
die komplette Summe der gezahlten Essengelder. Be-
sonders erfreulich für Eltern: Zuviel bezahlte Beträge
der Eltern sind durch den Träger drei Jahre rückwir-
kend mit 5 % zu verzinsen.
Das Prozedere zur Rückerstattung
1.Zuerst sollten Eltern die Abweichung der von ihnen
bezahlten Beiträge für das Essengeld von der jeweils
in den zurückliegenden Jahren geltenden Regelung
im Kitagesetz prüfen.
2.Betroffene Eltern, die zuviel gezahlt haben, müssen
dann beim jeweiligen Kitaträger die Erstattung dieser
zu viel gezahlten Beiträge geltend machen.
• Bei Kitas in kommunaler Trägerschaft müssen sich
Eltern an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
• Bei Kitas in privater Trägerschaft ist der jeweilige pri-
vate Träger wie AWO, ASB etc. oder der entsprechen-
de Trägerverein der Ansprechpartner.
3. Solltendie Träger die Erstattung ablehnen oder inner-
halb der gesetzten Frist gar nicht reagieren, empfiehlt
es sich, Klage beimzuständigenGericht einzureichen.
Unser Tipp: Setzen Sie sich im Fall einer Betroffenheit
mit anderen Eltern Ihrer (ehemaligen) Kita in Verbin-
dung und handeln Sie gemeinsam. Das erhöht den
Druck und gibt mehr Sicherheit.
Eltern helfen Eltern: Machen Sie mit!
Sie sehen wie sich der Einsatz weniger Eltern für
viele auszahlen kann. Mit einem Blick nach Cott-
bus und die Klage (siehe Interview auf den folgen-
den Seiten) von Eltern in Sachen Kitagebühren kann
auch Grundsätzliches entschieden werden, z.B. mit
Blick auf Mindestbeiträge. Die Cottbuser Elterninitia-
tive sucht dazu dringendweitere Elternmit einer soli-
den Rechtsschutzversicherung. Hier können Sie Kon-
takt aufnehmen:
www.facebook.com/Petition2016/E-Mail:
petition@mail.de www.tiny.cc/kitapetitionKitagebühren :: Seite 17
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