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Titelthema :: Seite 60

geber weniger, kann es sich lohnen den Rest selbst

aufzustocken. Denn wessen jährliches zu versteu-

erndes Einkommen unter 20.000 Euro liegt, der

hat zusätzlich Anspruch auf die vom Staat gezahlte

Arbeitnehmer-Sparzulage. Je nach Anlage-Modell

liegt sie bei höchstens 80 Euro jährlich. Die Laufzeit

eines Sparvertrages beträgt sieben Jahre, direkt im

Anschluss kann ein neuer Vertrag abgeschlossen

werden. Wer das 30 Jahre lang macht, kann etwa

14.000 Euro für die Rente zurücklegen.

In der

gesetzlichen Rentenversicherung

wird der

Verdienstausfall durch Kindererziehung zumindest

teilweise ausgeglichen: Der Elternteil, der während

der Elternzeit nichts oder nur wenig verdient (meist

die Mutter), bekommt für jedes Kind sogenannte

Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrie-

ben. Für nach 1991 geborene Kinder jeweils drei

Punkte. Jeder Punkt ist so viel wert wie der Renten-

anspruch eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäf-

tigten (2016 ca. 36.300 Euro Jahresverdienst). Diese

Regelung kann später monatlich etwa 80 Euro mehr

Rente pro Kind bringen. Daneben wirkt sich die Kin-

derberücksichtigungszeit positiv auf die Rente aus.

Sie umfasst in der Regel die Zeit von der Geburt des

ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten

Kindes. Meist steigert sie die Rente nicht unmittel-

bar. Diese Zeit hilft aber, zusammen mit anderen

Zeiten die für eine Rente notwendige Mindestversi-

cherungszeit zu erreichen. Zudem werden geringe

Arbeitseinkünfte (z.B. wegen Teilzeitarbeit) von El-

tern, die innerhalb dieser Kinderberücksichtigungs-

zeit arbeiten, bei der Rentenberechnung höher be-

wertet. (Quelle und mehr Informationen: Deutsche

Rentenversicherung)

Alleinerziehende

Wer trotz glücklicher Partnerschaft über den Alltag

mit einem oder mehreren kleinen Kindern stöhnt,

bekommt eine Ahnung davon, was Alleinerziehen-

de leisten. In Deutschland gibt es 1,6 Millionen Sin-

gle-Eltern, wobei neun von zehn Mütter sind, jede

dritte von ihnen hat Kleinkinder unter sechs Jah-

ren. Sie müssen sich nicht nur Tag für Tag haupt-

sächlich allein um Haushalt, Erziehung und Be-

treuung der Kinder kümmern. Sie stehen auch vor

ganz anderen finanziellen Schwierigkeiten. In der

Regel fällt ein Einkommen weg, meist das größere,

ohne dass die Ausgaben deutlich sinken würden.

Die Kinder haben zwar Anspruch auf Unterhalt,

doch der wird in jedem zweiten Fall gar nicht oder

nur teilweise gezahlt. Geschiedene Frauen haben

nur bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes

Anspruch auf Unterhalt, dann mutet der Staat ih-

nen wieder eine Vollzeitstelle zu. Und tatsächlich

ist die Quote der Vollzeitmütter bei den Alleinerzie-

henden höher (42 Prozent) als bei denen mit Part-

ner (27 Prozent). Nichtsdestotrotz: 40 Prozent der

Beratung für (werdende) Eltern

Eltern aus Brandenburg erhalten kostenfreie Infor-

mationen rund um Mutterschutz, Elternzeit und

Wiedereinstieg bei der Servicestelle Arbeitswelt

und Elternzeit. Sie berät (werdende) Eltern und Un-

ternehmen in Brandenburg zum Thema Vereinbar-

keit. Die Beratung ist kostenfrei. Finanziert wird die

Beratungsstelle, die bei der Wirtschaftsförderung

Land Brandenburg GmbH (WFBB) angesiedelt ist,

aus Landesmitteln und ESF-Fördermitteln. Infor-

mationen und Unterstützung gibt es zu folgenden

Themen:

• Planung und Organisation von Mutterschutz-

und Elternzeit

• Informationen über Fristen und Anträge im

Mutterschutz und in der Elternzeit

• Information zu finanziellen Leistungen,

wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld u. ä.

• Möglichkeiten der Kinderbetreuung und Inan-

spruchnahme anderer unterstützender Dienst-

leistungen

• Rückkehr an den Arbeitsplatz,

z. B. Teilzeit- und Telearbeit

• Erhalt und Ausbau der Qualifikation durch

Fort- und Weiterbildung

• Kontaktvermittlung zu weiteren Beratungsstellen

Beratungstelefon: 0331- 7044 5720

(MO-DO 8-16.30 Uhr, FR 8-14 Uhr)

Nächster Elternabend in der Lausitz:

08.09.2017, Lübben