Titelthema :: Seite 60
geber weniger, kann es sich lohnen den Rest selbst
aufzustocken. Denn wessen jährliches zu versteu-
erndes Einkommen unter 20.000 Euro liegt, der
hat zusätzlich Anspruch auf die vom Staat gezahlte
Arbeitnehmer-Sparzulage. Je nach Anlage-Modell
liegt sie bei höchstens 80 Euro jährlich. Die Laufzeit
eines Sparvertrages beträgt sieben Jahre, direkt im
Anschluss kann ein neuer Vertrag abgeschlossen
werden. Wer das 30 Jahre lang macht, kann etwa
14.000 Euro für die Rente zurücklegen.
In der
gesetzlichen Rentenversicherung
wird der
Verdienstausfall durch Kindererziehung zumindest
teilweise ausgeglichen: Der Elternteil, der während
der Elternzeit nichts oder nur wenig verdient (meist
die Mutter), bekommt für jedes Kind sogenannte
Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrie-
ben. Für nach 1991 geborene Kinder jeweils drei
Punkte. Jeder Punkt ist so viel wert wie der Renten-
anspruch eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäf-
tigten (2016 ca. 36.300 Euro Jahresverdienst). Diese
Regelung kann später monatlich etwa 80 Euro mehr
Rente pro Kind bringen. Daneben wirkt sich die Kin-
derberücksichtigungszeit positiv auf die Rente aus.
Sie umfasst in der Regel die Zeit von der Geburt des
ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten
Kindes. Meist steigert sie die Rente nicht unmittel-
bar. Diese Zeit hilft aber, zusammen mit anderen
Zeiten die für eine Rente notwendige Mindestversi-
cherungszeit zu erreichen. Zudem werden geringe
Arbeitseinkünfte (z.B. wegen Teilzeitarbeit) von El-
tern, die innerhalb dieser Kinderberücksichtigungs-
zeit arbeiten, bei der Rentenberechnung höher be-
wertet. (Quelle und mehr Informationen: Deutsche
Rentenversicherung)
Alleinerziehende
Wer trotz glücklicher Partnerschaft über den Alltag
mit einem oder mehreren kleinen Kindern stöhnt,
bekommt eine Ahnung davon, was Alleinerziehen-
de leisten. In Deutschland gibt es 1,6 Millionen Sin-
gle-Eltern, wobei neun von zehn Mütter sind, jede
dritte von ihnen hat Kleinkinder unter sechs Jah-
ren. Sie müssen sich nicht nur Tag für Tag haupt-
sächlich allein um Haushalt, Erziehung und Be-
treuung der Kinder kümmern. Sie stehen auch vor
ganz anderen finanziellen Schwierigkeiten. In der
Regel fällt ein Einkommen weg, meist das größere,
ohne dass die Ausgaben deutlich sinken würden.
Die Kinder haben zwar Anspruch auf Unterhalt,
doch der wird in jedem zweiten Fall gar nicht oder
nur teilweise gezahlt. Geschiedene Frauen haben
nur bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes
Anspruch auf Unterhalt, dann mutet der Staat ih-
nen wieder eine Vollzeitstelle zu. Und tatsächlich
ist die Quote der Vollzeitmütter bei den Alleinerzie-
henden höher (42 Prozent) als bei denen mit Part-
ner (27 Prozent). Nichtsdestotrotz: 40 Prozent der
Beratung für (werdende) Eltern
Eltern aus Brandenburg erhalten kostenfreie Infor-
mationen rund um Mutterschutz, Elternzeit und
Wiedereinstieg bei der Servicestelle Arbeitswelt
und Elternzeit. Sie berät (werdende) Eltern und Un-
ternehmen in Brandenburg zum Thema Vereinbar-
keit. Die Beratung ist kostenfrei. Finanziert wird die
Beratungsstelle, die bei der Wirtschaftsförderung
Land Brandenburg GmbH (WFBB) angesiedelt ist,
aus Landesmitteln und ESF-Fördermitteln. Infor-
mationen und Unterstützung gibt es zu folgenden
Themen:
• Planung und Organisation von Mutterschutz-
und Elternzeit
• Informationen über Fristen und Anträge im
Mutterschutz und in der Elternzeit
• Information zu finanziellen Leistungen,
wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld u. ä.
• Möglichkeiten der Kinderbetreuung und Inan-
spruchnahme anderer unterstützender Dienst-
leistungen
• Rückkehr an den Arbeitsplatz,
z. B. Teilzeit- und Telearbeit
• Erhalt und Ausbau der Qualifikation durch
Fort- und Weiterbildung
• Kontaktvermittlung zu weiteren Beratungsstellen
Beratungstelefon: 0331- 7044 5720
(MO-DO 8-16.30 Uhr, FR 8-14 Uhr)
Nächster Elternabend in der Lausitz:
08.09.2017, Lübben




