Titelthema :: Seite 58
Betreuung abgeben:
Kita, Großeltern oder Babysitter
Wer Kinder hat und (wieder) arbeiten will, braucht
eine Betreuung für den Nachwuchs. Je nachdem
wie alt dieser beim Wiedereinstieg in den Beruf ist,
haben Eltern verschiedene Optionen: Kita, Tages-
mutter, Großeltern, Babysitter. In den neuen Bun-
desländern werden gut 50 Prozent Prozent der unter
Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung bzw.
von einer Tagesmutter betreut, doppelt so viele wie
in Westdeutschland.
Je nachdem, mit welcher Arbeitszeit die Mütter wie-
der in den Job einsteigen, kann auch eine Betreuung
durch Oma bzw. Opa denkbar sein. Dazu sollten sie
natürlich in der Nähe wohnen und ausreichend Zeit
haben. Für die meisten Eltern wird nach Ende der
Babypause die Kita bzw. Tagesmutter die optimale
Lösung sein. Je nach Wohnort und Wunschkita, ist
es wichtig, sich rechtzeitig um einen Kitaplatz zu
bemühen. Soll das Kleine mit etwa einem Jahr in
die Einrichtung, sollte man am besten dann nach-
fragen, wenn das Bäuchlein sich zu wölben beginnt.
Gefragte Kitas, vor allem in Großstädten, haben
Wartelisten. Die tägliche Betreuungszeit sollte in
Abhängigkeit von der Arbeitszeit und den finanzi-
ellen Mitteln gewählt werden – und natürlich auch
entsprechend der eigenen Bedürfnisse. Manch einer
kann sich nicht vorstellen, ein Einjähriges täglich
neun Stunden in der Kita zu lassen, anderen Kin-
dern wiederum tut es gut, wenn sie lange mit ihren
Freunden spielen können.
Für die Betreuung in der Kita bzw. bei der Tages-
mutter fällt ein Betreuungsgeld an. Die Kitagebüh-
ren variieren von Kommune zu Kommune – je nach
Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates. Häufig
gibt es Rabatt für Geschwisterkinder. Zu den Be-
treuungskosten kommen in der Regel noch die Ver-
pflegungskosten für die Mahlzeiten. Das kann sich
durchaus summieren. Daher lohnt es, beim Arbeit-
geber nachzufragen, ob er bereit ist die Kitagebüh-
ren komplett oder anteilig zu übernehmen. Große
Unternehmen haben diese Leistung in der Regel im
Portfolio, aber auch kleine Betriebe zahlen unter
Umständen. Für den Arbeitgeber ist es eine steuer-
freie Leistung, für die keine Abgaben anfallen.
Wer keinen Kitazuschuss bekommt, kann die Be-
treuungskosten von der Steuer absetzen. Angege-
ben werden können maximal 4.000 Euro pro Kind
und Jahr bzw. zwei Drittel der tatsächlichen Kosten.
Kita bzw. zur Tagesmutter schicken zu können. Im
Kleinkindalter ziehen die Kleinen Viren scheinbar
magisch an. Für deren Immunsystem ist das großar-
tig, das trainieren sie damit. Je nachdem wie häufig
der Nachwuchs tatsächlich krank wird, trainiert das
aber auch die logistischen Kompetenzen der Eltern
und die Toleranz des Arbeitgebers.
Ist das Kind krank und kann nicht in die Einrich-
tung, haben Eltern folgende Möglichkeiten: Das
Kind von den Großeltern oder einem Babysitter be-
treuen lassen. Wobei Kinder, die unter dem Infekt
stark leiden, unter Umständen eher Mamas oder
Papas Nähe brauchen. Dann bleibt die Freistellung
durch den Arbeitgeber: Jeder Arbeitnehmer darf pro
Kind und Jahr zehn Tage frei nehmen, bei mehr als
zwei Kindern 25 Tage. Sind beide Elternteile berufs-
tätig, macht das theoretisch 20 bis 50 Tage im Jahr.
Alleinerziehende können die 20 Tage für ein Kind
und 50 Tage für drei und mehr Kinder allein in An-
spruch nehmen. Die Regelung gilt bis zum 12. Ge-
burtstag des Kindes.
Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, § 45 und im
Bürgerlichen Gesetzbuch § 616. Dort sind auch die
finanziellen Aspekte geregelt. Entweder der Arbeit-
geber zahlt trotz Freistellung das Gehalt weiter,
das machen nur die wenigsten. Dazu ist der Arbeit-
geber verpflichtet, wenn es keine anderslautende
Formulierung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag
gibt. Schließt der Arbeitgeber eine Lohnfortzah-
lung im Kind-krank-Fall aus, springt bei gesetzlich
Versicherten die Krankenkasse ein. Dazu muss die
Bescheinigung des Kinderarztes bei der Kasse ein-
gereicht werden. Sie zahlt in der Regel zwischen 90
und 100 Prozent des Nettolohns, abzüglich Sozial-
versicherungsbeiträgen. Der Betrag ist gedeckelt,
Gutverdiener müssen stärkere Einbußen hinneh-
men.
In jedem Fall sollten Eltern umgehend ihren Arbeit-
geber informieren, wenn sie wegen eines kranken
Kindes zu Hause bleiben müssen. Sind die Kind-
krank-Tage aufgebraucht, können Eltern Urlaub
nehmen, um unbezahlte Freistellung bitten oder
bei Einverständnis des Arbeitgebers Überstunden
abbummeln. Sich selbst krank schreiben zu lassen,
mag verbreitet sein. Davon ist aber unbedingt ab-
zuraten, das kann im schlimmsten Fall eine Kündi-
gung nach sich ziehen.




