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Titelthema :: Seite 58

Betreuung abgeben:

Kita, Großeltern oder Babysitter

Wer Kinder hat und (wieder) arbeiten will, braucht

eine Betreuung für den Nachwuchs. Je nachdem

wie alt dieser beim Wiedereinstieg in den Beruf ist,

haben Eltern verschiedene Optionen: Kita, Tages-

mutter, Großeltern, Babysitter. In den neuen Bun-

desländern werden gut 50 Prozent Prozent der unter

Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung bzw.

von einer Tagesmutter betreut, doppelt so viele wie

in Westdeutschland.

Je nachdem, mit welcher Arbeitszeit die Mütter wie-

der in den Job einsteigen, kann auch eine Betreuung

durch Oma bzw. Opa denkbar sein. Dazu sollten sie

natürlich in der Nähe wohnen und ausreichend Zeit

haben. Für die meisten Eltern wird nach Ende der

Babypause die Kita bzw. Tagesmutter die optimale

Lösung sein. Je nach Wohnort und Wunschkita, ist

es wichtig, sich rechtzeitig um einen Kitaplatz zu

bemühen. Soll das Kleine mit etwa einem Jahr in

die Einrichtung, sollte man am besten dann nach-

fragen, wenn das Bäuchlein sich zu wölben beginnt.

Gefragte Kitas, vor allem in Großstädten, haben

Wartelisten. Die tägliche Betreuungszeit sollte in

Abhängigkeit von der Arbeitszeit und den finanzi-

ellen Mitteln gewählt werden – und natürlich auch

entsprechend der eigenen Bedürfnisse. Manch einer

kann sich nicht vorstellen, ein Einjähriges täglich

neun Stunden in der Kita zu lassen, anderen Kin-

dern wiederum tut es gut, wenn sie lange mit ihren

Freunden spielen können.

Für die Betreuung in der Kita bzw. bei der Tages-

mutter fällt ein Betreuungsgeld an. Die Kitagebüh-

ren variieren von Kommune zu Kommune – je nach

Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates. Häufig

gibt es Rabatt für Geschwisterkinder. Zu den Be-

treuungskosten kommen in der Regel noch die Ver-

pflegungskosten für die Mahlzeiten. Das kann sich

durchaus summieren. Daher lohnt es, beim Arbeit-

geber nachzufragen, ob er bereit ist die Kitagebüh-

ren komplett oder anteilig zu übernehmen. Große

Unternehmen haben diese Leistung in der Regel im

Portfolio, aber auch kleine Betriebe zahlen unter

Umständen. Für den Arbeitgeber ist es eine steuer-

freie Leistung, für die keine Abgaben anfallen.

Wer keinen Kitazuschuss bekommt, kann die Be-

treuungskosten von der Steuer absetzen. Angege-

ben werden können maximal 4.000 Euro pro Kind

und Jahr bzw. zwei Drittel der tatsächlichen Kosten.

Kita bzw. zur Tagesmutter schicken zu können. Im

Kleinkindalter ziehen die Kleinen Viren scheinbar

magisch an. Für deren Immunsystem ist das großar-

tig, das trainieren sie damit. Je nachdem wie häufig

der Nachwuchs tatsächlich krank wird, trainiert das

aber auch die logistischen Kompetenzen der Eltern

und die Toleranz des Arbeitgebers.

Ist das Kind krank und kann nicht in die Einrich-

tung, haben Eltern folgende Möglichkeiten: Das

Kind von den Großeltern oder einem Babysitter be-

treuen lassen. Wobei Kinder, die unter dem Infekt

stark leiden, unter Umständen eher Mamas oder

Papas Nähe brauchen. Dann bleibt die Freistellung

durch den Arbeitgeber: Jeder Arbeitnehmer darf pro

Kind und Jahr zehn Tage frei nehmen, bei mehr als

zwei Kindern 25 Tage. Sind beide Elternteile berufs-

tätig, macht das theoretisch 20 bis 50 Tage im Jahr.

Alleinerziehende können die 20 Tage für ein Kind

und 50 Tage für drei und mehr Kinder allein in An-

spruch nehmen. Die Regelung gilt bis zum 12. Ge-

burtstag des Kindes.

Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, § 45 und im

Bürgerlichen Gesetzbuch § 616. Dort sind auch die

finanziellen Aspekte geregelt. Entweder der Arbeit-

geber zahlt trotz Freistellung das Gehalt weiter,

das machen nur die wenigsten. Dazu ist der Arbeit-

geber verpflichtet, wenn es keine anderslautende

Formulierung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag

gibt. Schließt der Arbeitgeber eine Lohnfortzah-

lung im Kind-krank-Fall aus, springt bei gesetzlich

Versicherten die Krankenkasse ein. Dazu muss die

Bescheinigung des Kinderarztes bei der Kasse ein-

gereicht werden. Sie zahlt in der Regel zwischen 90

und 100 Prozent des Nettolohns, abzüglich Sozial-

versicherungsbeiträgen. Der Betrag ist gedeckelt,

Gutverdiener müssen stärkere Einbußen hinneh-

men.

In jedem Fall sollten Eltern umgehend ihren Arbeit-

geber informieren, wenn sie wegen eines kranken

Kindes zu Hause bleiben müssen. Sind die Kind-

krank-Tage aufgebraucht, können Eltern Urlaub

nehmen, um unbezahlte Freistellung bitten oder

bei Einverständnis des Arbeitgebers Überstunden

abbummeln. Sich selbst krank schreiben zu lassen,

mag verbreitet sein. Davon ist aber unbedingt ab-

zuraten, das kann im schlimmsten Fall eine Kündi-

gung nach sich ziehen.