Previous Page  38 / 72 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 38 / 72 Next Page
Page Background

Titelthema :: Seite 38

besonders enge Zusammenarbeit zwischen Pflege-

eltern, Jugendamt und leiblichen Eltern nötig.

Zeitlich unbefristete Vollzeitpflege (Dauerpflege)

Das Kind lebt dauerhaft (in der Regel bis zur Voll-

jährigkeit) bei seiner Pflegefamilie, eine Rückkehr

zu den leiblichen Eltern ist nicht möglich bzw.

nicht gewünscht. Der Kontakt zwischen Pflegekind

und leiblichen Eltern wird je nach Situation den-

noch gehalten.

Sonderpflege

Diese Form der Pflege betrifft Kinder mit beson-

ders starken seelischen und/oder körperlichen

Beeinträchtigungen. Solche Kinder werden an

Pflegeeltern mit medizinischer oder pädagogischer

Qualifizierung vermittelt. Sie werden wegen der

anspruchsvollen Aufgabe intensiver beraten und

erhalten mehr Geld als „normale“ Pflegefamilien.

Von den Pflegeformen unterscheidet sich die Ad-

option. Wer ein Kind adoptieren möchte, hat eben-

falls die Möglichkeit, das Kind zunächst für einen

begrenzten Zeitraum in Pflege zu nehmen. Wurde

die Adoption dann genehmigt, bekommen die El-

tern das Sorgerecht (während es bei Pflegekindern

in der Regel bei der Herkunftsfamilie oder einem

Vormund verbleibt), sie sind unterhaltspflichtig

und kümmern sich eigenständig um das Kind. Be-

ratungen und Konsultationen mit dem Jugendamt

sowie Kontakte zur Herkunftsfamilie sind nicht

erforderlich. Ein Pflegekind bleibt zumindest juris-

tisch das Kind seiner leiblichen Eltern (Nachname,

Erbrecht, Unterhalt). Für adoptierte Kinder wird

kein Pflegegeld gezahlt. Die Voraussetzungen für

die Adoption eines Kindes sind ähnlich denen für

die Aufnahme eines Pflegekinds. Etwa jedes vier-

te Kind, welches dauerhaft in einer Pflegefamilie

aufwächst, wird früher oder später von dieser ad-

optiert.

Detaillierte Informationen zum

Thema Adoption:

www.adoption.de

Formen der Familienpflege

Während die Zahl der vernachlässigten Kinder be-

ständig größer wird, sind Pflegeeltern stets knapp.

In fast allen Landkreisen und Kommunen werden

händeringend Paare oder Familien gesucht, die

willens sind, sich auf Dauer oder für kurze Zeit um

„fremde“ Kinder zu kümmern. Je nachdem, wie

lange das Pflegekind in der Familie bleibt, unter-

scheidet man zwischen verschiedenen Formen der

Familienpflege.

Kurzzeitpflege

Das Kind braucht für einen begrenzten Zeitraum

von einigen Wochen oder Monaten eine Pflegefa-

milie, weil die Eltern bzw. Vater/Mutter im Kran-

kenhaus oder zur Kur sind und es keine andere

Möglichkeit wie eine Unterbringung bei den Groß-

eltern gibt.

Bereitschaftspflege

Das Kind wird ebenfalls nur für einen begrenzten

Zeitraum von der Pflegefamilie aufgenommen und

zwar so lange, bis klar ist, wo das Kind künftig le-

ben soll. Die Bereitschaftspflege wird erforderlich,

wenn das Jugendamt ein Kind kurzfristig wegen

Kindeswohlgefährdung aus seinem Elternhaus

nehmen muss. Bis geklärt ist, ob das Kind zurück

zu seinen Eltern kann oder in einem Heim oder

dauerhaft bei einer Pflegefamilie besser aufgeho-

ben ist, hilft die Bereitschaftspflege.

Tages-/Wochenpflege

Diese Form ist nur wenig verbreitet, sie kann in An-

spruch genommen werden von Eltern mit sehr un-

günstigen Arbeitszeiten (z.B. Schichtdienst, Mon-

tage). Dabei werden die Kinder nur an bestimmten

Tagen oder unter Woche von der Pflegefamilie be-

treut.

Zeitlich befristete Vollzeitpflege

Das Kind kommt für einen längeren, aber zeitlich

begrenzten Zeitraum in eine Pflegefamilie. Ziel ist,

dass das Kind nach einer gewissen Zeit (meist max.

zwei Jahre) wieder zurück zu seinen leiblichen El-

tern kommt. Voraussetzung ist, dass das Kind eine

gute Bindung zu seinen leiblichen Eltern hat und

diese das Kind wieder zurückholen möchten, so-

bald sie dazu in der Lage sind (z.B. nach einem er-

folgreichen Drogenentzug). Bei dieser Form ist eine