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besonders enge Zusammenarbeit zwischen Pflege-
eltern, Jugendamt und leiblichen Eltern nötig.
Zeitlich unbefristete Vollzeitpflege (Dauerpflege)
Das Kind lebt dauerhaft (in der Regel bis zur Voll-
jährigkeit) bei seiner Pflegefamilie, eine Rückkehr
zu den leiblichen Eltern ist nicht möglich bzw.
nicht gewünscht. Der Kontakt zwischen Pflegekind
und leiblichen Eltern wird je nach Situation den-
noch gehalten.
Sonderpflege
Diese Form der Pflege betrifft Kinder mit beson-
ders starken seelischen und/oder körperlichen
Beeinträchtigungen. Solche Kinder werden an
Pflegeeltern mit medizinischer oder pädagogischer
Qualifizierung vermittelt. Sie werden wegen der
anspruchsvollen Aufgabe intensiver beraten und
erhalten mehr Geld als „normale“ Pflegefamilien.
Von den Pflegeformen unterscheidet sich die Ad-
option. Wer ein Kind adoptieren möchte, hat eben-
falls die Möglichkeit, das Kind zunächst für einen
begrenzten Zeitraum in Pflege zu nehmen. Wurde
die Adoption dann genehmigt, bekommen die El-
tern das Sorgerecht (während es bei Pflegekindern
in der Regel bei der Herkunftsfamilie oder einem
Vormund verbleibt), sie sind unterhaltspflichtig
und kümmern sich eigenständig um das Kind. Be-
ratungen und Konsultationen mit dem Jugendamt
sowie Kontakte zur Herkunftsfamilie sind nicht
erforderlich. Ein Pflegekind bleibt zumindest juris-
tisch das Kind seiner leiblichen Eltern (Nachname,
Erbrecht, Unterhalt). Für adoptierte Kinder wird
kein Pflegegeld gezahlt. Die Voraussetzungen für
die Adoption eines Kindes sind ähnlich denen für
die Aufnahme eines Pflegekinds. Etwa jedes vier-
te Kind, welches dauerhaft in einer Pflegefamilie
aufwächst, wird früher oder später von dieser ad-
optiert.
Detaillierte Informationen zum
Thema Adoption:
www.adoption.deFormen der Familienpflege
Während die Zahl der vernachlässigten Kinder be-
ständig größer wird, sind Pflegeeltern stets knapp.
In fast allen Landkreisen und Kommunen werden
händeringend Paare oder Familien gesucht, die
willens sind, sich auf Dauer oder für kurze Zeit um
„fremde“ Kinder zu kümmern. Je nachdem, wie
lange das Pflegekind in der Familie bleibt, unter-
scheidet man zwischen verschiedenen Formen der
Familienpflege.
Kurzzeitpflege
Das Kind braucht für einen begrenzten Zeitraum
von einigen Wochen oder Monaten eine Pflegefa-
milie, weil die Eltern bzw. Vater/Mutter im Kran-
kenhaus oder zur Kur sind und es keine andere
Möglichkeit wie eine Unterbringung bei den Groß-
eltern gibt.
Bereitschaftspflege
Das Kind wird ebenfalls nur für einen begrenzten
Zeitraum von der Pflegefamilie aufgenommen und
zwar so lange, bis klar ist, wo das Kind künftig le-
ben soll. Die Bereitschaftspflege wird erforderlich,
wenn das Jugendamt ein Kind kurzfristig wegen
Kindeswohlgefährdung aus seinem Elternhaus
nehmen muss. Bis geklärt ist, ob das Kind zurück
zu seinen Eltern kann oder in einem Heim oder
dauerhaft bei einer Pflegefamilie besser aufgeho-
ben ist, hilft die Bereitschaftspflege.
Tages-/Wochenpflege
Diese Form ist nur wenig verbreitet, sie kann in An-
spruch genommen werden von Eltern mit sehr un-
günstigen Arbeitszeiten (z.B. Schichtdienst, Mon-
tage). Dabei werden die Kinder nur an bestimmten
Tagen oder unter Woche von der Pflegefamilie be-
treut.
Zeitlich befristete Vollzeitpflege
Das Kind kommt für einen längeren, aber zeitlich
begrenzten Zeitraum in eine Pflegefamilie. Ziel ist,
dass das Kind nach einer gewissen Zeit (meist max.
zwei Jahre) wieder zurück zu seinen leiblichen El-
tern kommt. Voraussetzung ist, dass das Kind eine
gute Bindung zu seinen leiblichen Eltern hat und
diese das Kind wieder zurückholen möchten, so-
bald sie dazu in der Lage sind (z.B. nach einem er-
folgreichen Drogenentzug). Bei dieser Form ist eine




