Titelthema :: Seite 40
Voraussetzungen für Pflegeeltern
• Da Pflegekinder wegen ihrer Erfahrungen im
Elternhaus oft „schwierig“ sind, sollten Pflege-
eltern belastbar, tolerant, offen und einfühlsam
sein. Humor und Gelassenheit helfen ungemein.
Selbstverständlich sollten sie Kinder mögen und
sich gern mit ihnen beschäftigen.
• Eine spezielle Ausbildung ist außer für die profes-
sionelle Sonderpflege besonders traumatisierter
oder behinderter Kinder nicht erforderlich.
• Der Altersabstand zwischen Pflegekind und
Pflegeeltern sollte dem natürlichen Eltern-Kind-
Abstand entsprechen, wenn möglich nicht mehr
als 40 Jahre.
• SowohlverheiratetealsauchunverheiratetePaare,
gleichgeschlechtliche Paare, kinderlose Famili-
en, aber auch Alleinstehende können Pflegekin-
der bei sich aufnehmen.
• Die Pflegeeltern sollten finanziell abgesichert und
nicht auf das Pflegegeld angewiesen sein.
• Die Wohnung bzw. das Haus sollten groß genug
sein, um ein oder mehrere Kinder bei sich aufzu-
nehmen, ein eigenes Kinderzimmer für das Pfle-
gekind ist wünschenswert.
• Je nach Alter und Betreuungsbedürfnis des Kin-
des sollte ein Elternteil zu Hause bleiben oder nur
in Teilzeit arbeiten.
• Die Religionszugehörigkeit spielt nur insofern
eine Rolle, dass versucht wird, auf die Wünsche
der leiblichen Eltern Rücksicht zu nehmen.
• Die Pflegeeltern sollten gesundheitlich in der
Lage sein, das Pflegekind zu versorgen.
• Für Pflegeeltern mit eigenen Kindern: Das Pflege-
kind sollte das jüngste oder älteste sein (Alters-
abstand von mindestens 3 Jahren zu den eigenen
Kindern wird empfohlen). Günstig ist es, mindes-
tens zwei Pflegekinder aufzunehmen, einige Bun-
desländer haben eine Maximalzahl festgelegt.
• Kriminelle Vergangenheit ist ein Ausschlusskrite-
rium, man muss ein polizeiliches Führungszeug-
nis vorlegen.
Wer schon eigene Kinder hat, sollte diese unbedingt
in die Entscheidung miteinbeziehen, ob Pflegekin-
der aufgenommen werden. Denn die Entscheidung
über weiteren Familiennachwuchs von außen be-
trifft die eigenen Kinder stark. Und ein „fremdes“
Kind ist noch mal etwas anderes als die leibliche
Schwester oder der Bruder. Sie sollten entsprechend
ihres Alters darüber aufgeklärt werden, was auf
die Familie zukommt. Sie sollten wissen, dass das
Pflegekind gerade in der ersten Zeit vielleicht etwas
anstrengend sein kann, dass es vielleicht mehr Zeit
und Aufmerksamkeit von den Eltern braucht, dass
die leiblichen Kinder ihre Spielsachen auch mit
dem neuen Geschwisterkind teilen müssen. Wenn
die eigenen Kinder dem Ganzen aufgeschlossen ge-
genüber stehen, kann das Projekt Pflegefamilie be-
ginnen. Je größer der Altersabstand zwischen Pfle-
gekind und eigenem Kind ist, desto reibungsloser
verläuft in der Regel der Alltag.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und sich vorstellen
kann, Pflegekinder bei sich aufzunehmen, wendet
sich an den zuständigen Träger, in den Lausitzer
Landkreisen und Städten ist das in der Regel das
örtliche Jugendamt (Kontakte am Ende des Artikels)
und bewirbt sich als Pflegefamilie. Es kann sinnvoll
sein, zunächst an einem Infoabend für (interessier-
te) Pflegeeltern teilzunehmen oder sich mit anderen
Pflegeeltern auszutauschen.
Dann erfolgt die offizielle Bewerbung als Pflegefa-
milie. Das Jugendamt prüft zunächst die Eignung
als Pflegefamilie und fordert dazu Unterlagen an:
• polizeiliches Führungszeugnis
• ärztliches Attest
• ausgefüllter Fragebogen vom Jugendamt
• Lebensbericht (mit Informationen zu eigener
Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
• Einkommensnachweis
Auf die schriftliche Bewerbung folgen Gespräche
mit Fachleuten, die Teilnahme an Seminaren. In
der Regel kommen die zuständigen Mitarbeiter zum
Hausbesuch, um sich die Gegebenheiten vor Ort an-
zusehen. Ob man als Pflegeeltern geeignet ist, ent-
scheidet am Ende das Jugendamt. Diese Phase von
der Interessensbekundung bis zur Genehmigung
dauert etwa sechs Monate. Ist man offiziell als Pfle-
gefamilie registriert, heißt es warten: Bis das erste
Pflegekind kommt, können Tage vergehen, manch-
mal auch Monate. Das hängt von der Region ab,
vom Bedarf an Pflegefamilien, aber auch davon, ob
Pflegekind und Pflegefamilie zueinander passen.




