Titelthema :: Seite 45
schätzung helfen. Im Grunde wollen beide Familien
das Gleiche: das Beste für das Kind. So schwer es
fallen mag: Die Pflegeeltern sollten versuchen, ein
gutes, vielleicht herzliches Verhältnis zu den Her-
kunftseltern aufzubauen, sie sollten Verständnis
und Mitgefühl für die Eltern zeigen. Oft genug hat-
ten solche Eltern selbst eine schwierige Kindheit
und sind einfach nicht in der Lage, ihrem Kind ein
besseres Leben zu ermöglichen. Pflegeeltern sollten
es unterlassen, vor dem Kind schlecht über die leib-
lichen Eltern zu reden. Kinder spüren sehr schnell,
wenn die Pflegeeltern die leiblichen Eltern verach-
ten. Das kann sie zweifeln lassen: an sich, an ihrer
Herkunft, sie haben aber sehr wohl ein Recht dar-
auf, ihre leiblichen Eltern ebenfalls zu lieben.
Finanzielle Aspekte
Pflegeeltern übernehmen mit der Erziehung von
Pflegekindern eine öffentliche Aufgabe und be-
kommen dafür Geld vom Staat – das Pflegegeld. Es
muss nicht extra beantragt werden, es wird monat-
lich ausgezahlt und setzt sich zusammen aus dem
Erziehungsgeld, welches die Arbeit honoriert, und
aus einer Sachkostenpauschale, welche die entste-
henden Kosten wie Schulsachen, Kleidung, Weih-
nachtsgeschenke, Taschengeld und Lebensmittel
abdeckt. Wie hoch das Pflegegeld ist, entscheidet je-
des Bundesland, die meisten orientieren sich an den
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentli-
che und private Fürsorge, andere haben eigene Re-
gelungen. Die Sachkostenpauschale variiert je nach
Alter des Kindes, das Erziehungsgeld bleibt gleich.
Pflegegeld 2016
Empfehlungen des Deutschen Vereins
für öffentliche und private Fürsorge
In Sachsen wird das Pflegegeld in Höhe dieser Emp-
fehlungen ausgezahlt. In Brandenburg entscheiden
die Jugendämter über die Höhe der gezahlten Be-
träge, sie orientieren sich aber ebenfalls an diesen
Empfehlungen.
Darüber hinaus können Pflegeeltern sich vom Ju-
gendamt Sonderausgaben erstatten lassen, z. B.
für Erstausstattung, Therapiekosten, Schulgeld,
Urlaubsreise und Kitagebühren. Das Pflegegeld ist
steuerfrei. Das Kindergeld wird an die Pflegeeltern
ausgezahlt, sofern das Pflegeverhältnis auf Dauer
angelegt ist, aber anteilig mit dem Pflegegeld ver-
rechnet. In einer Dauerpflege haben Pflegeeltern
ebenfalls Anspruch auf Kindererziehungszeiten und
Kinderberücksichtigungszeiten für ihren Rentenan-
spruch und auf Eintrag des Kindes auf ihre Lohn-
steuerkarte bzw. Anrechnung bei der Einkommen-
steuererklärung.
Versicherungen
Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen
Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der
Familienversicherung mit krankenversichert sein.
Ebenso können sie durch das Jugendamt direkt
versichert werden. Da die klassische private Haft-
pflichtversicherung nicht für Schäden innerhalb
einer Pflegefamilie, sondern nur für Schäden gegen-
über Dritten einspringt, braucht es dafür eine extra
Absicherung, beispielsweise übers Jugendamt. Es
gibt auch spezielle Angebote für Pflegefamilien, die
diesen Schutz mit abdecken. Die Kosten für eine pri-
vate Unfallversicherung und anteilig die Kosten für
die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegen-
de Person (nicht für das Pflegekind) übernimmt das
Jugendamt.
Rechtliches
Wer ein Pflegekind zu sich nimmt, soll dafür sor-
gen, dass es sicher und geborgen aufwächst, dass
es sich entsprechend seiner Vorgeschichte gut ent-
wickelt. Um diese Aufgabe gut erfüllen zu können,
bekommen Pflegeeltern materielle und immateri-
elle Unterstützung und haben Rechte. Sie können
umfassende Informationen zum Pflegekind und
Akteneinsicht verlangen, ggf. anonymisiert. Das
gibt ihnen die Möglichkeit, sich vor der Aufnahme
eines Kindes umfassend über seine Vorgeschichte
zu informieren. Pflegeeltern haben das Recht auf
Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund
um das Pflegeverhältnis. Das kann rechtliche oder
finanzielle Fragen umfassen, aber auch pädago-
gische oder organisatorische. Ansprechpartner
Alter des
Pflegekindes
Kosten für
Sachaufwand
Kosten für Pflege
und Erziehung
0 – 6
508 €
237 €
6 – 12
589 €
237 €
12 – 18
676 €
237 €
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