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Titelthema :: Seite 45

schätzung helfen. Im Grunde wollen beide Familien

das Gleiche: das Beste für das Kind. So schwer es

fallen mag: Die Pflegeeltern sollten versuchen, ein

gutes, vielleicht herzliches Verhältnis zu den Her-

kunftseltern aufzubauen, sie sollten Verständnis

und Mitgefühl für die Eltern zeigen. Oft genug hat-

ten solche Eltern selbst eine schwierige Kindheit

und sind einfach nicht in der Lage, ihrem Kind ein

besseres Leben zu ermöglichen. Pflegeeltern sollten

es unterlassen, vor dem Kind schlecht über die leib-

lichen Eltern zu reden. Kinder spüren sehr schnell,

wenn die Pflegeeltern die leiblichen Eltern verach-

ten. Das kann sie zweifeln lassen: an sich, an ihrer

Herkunft, sie haben aber sehr wohl ein Recht dar-

auf, ihre leiblichen Eltern ebenfalls zu lieben.

Finanzielle Aspekte

Pflegeeltern übernehmen mit der Erziehung von

Pflegekindern eine öffentliche Aufgabe und be-

kommen dafür Geld vom Staat – das Pflegegeld. Es

muss nicht extra beantragt werden, es wird monat-

lich ausgezahlt und setzt sich zusammen aus dem

Erziehungsgeld, welches die Arbeit honoriert, und

aus einer Sachkostenpauschale, welche die entste-

henden Kosten wie Schulsachen, Kleidung, Weih-

nachtsgeschenke, Taschengeld und Lebensmittel

abdeckt. Wie hoch das Pflegegeld ist, entscheidet je-

des Bundesland, die meisten orientieren sich an den

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentli-

che und private Fürsorge, andere haben eigene Re-

gelungen. Die Sachkostenpauschale variiert je nach

Alter des Kindes, das Erziehungsgeld bleibt gleich.

Pflegegeld 2016

Empfehlungen des Deutschen Vereins

für öffentliche und private Fürsorge

In Sachsen wird das Pflegegeld in Höhe dieser Emp-

fehlungen ausgezahlt. In Brandenburg entscheiden

die Jugendämter über die Höhe der gezahlten Be-

träge, sie orientieren sich aber ebenfalls an diesen

Empfehlungen.

Darüber hinaus können Pflegeeltern sich vom Ju-

gendamt Sonderausgaben erstatten lassen, z. B.

für Erstausstattung, Therapiekosten, Schulgeld,

Urlaubsreise und Kitagebühren. Das Pflegegeld ist

steuerfrei. Das Kindergeld wird an die Pflegeeltern

ausgezahlt, sofern das Pflegeverhältnis auf Dauer

angelegt ist, aber anteilig mit dem Pflegegeld ver-

rechnet. In einer Dauerpflege haben Pflegeeltern

ebenfalls Anspruch auf Kindererziehungszeiten und

Kinderberücksichtigungszeiten für ihren Rentenan-

spruch und auf Eintrag des Kindes auf ihre Lohn-

steuerkarte bzw. Anrechnung bei der Einkommen-

steuererklärung.

Versicherungen

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen

Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der

Familienversicherung mit krankenversichert sein.

Ebenso können sie durch das Jugendamt direkt

versichert werden. Da die klassische private Haft-

pflichtversicherung nicht für Schäden innerhalb

einer Pflegefamilie, sondern nur für Schäden gegen-

über Dritten einspringt, braucht es dafür eine extra

Absicherung, beispielsweise übers Jugendamt. Es

gibt auch spezielle Angebote für Pflegefamilien, die

diesen Schutz mit abdecken. Die Kosten für eine pri-

vate Unfallversicherung und anteilig die Kosten für

die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegen-

de Person (nicht für das Pflegekind) übernimmt das

Jugendamt.

Rechtliches

Wer ein Pflegekind zu sich nimmt, soll dafür sor-

gen, dass es sicher und geborgen aufwächst, dass

es sich entsprechend seiner Vorgeschichte gut ent-

wickelt. Um diese Aufgabe gut erfüllen zu können,

bekommen Pflegeeltern materielle und immateri-

elle Unterstützung und haben Rechte. Sie können

umfassende Informationen zum Pflegekind und

Akteneinsicht verlangen, ggf. anonymisiert. Das

gibt ihnen die Möglichkeit, sich vor der Aufnahme

eines Kindes umfassend über seine Vorgeschichte

zu informieren. Pflegeeltern haben das Recht auf

Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund

um das Pflegeverhältnis. Das kann rechtliche oder

finanzielle Fragen umfassen, aber auch pädago-

gische oder organisatorische. Ansprechpartner

Alter des

Pflegekindes

Kosten für

Sachaufwand

Kosten für Pflege

und Erziehung

0 – 6

508 €

237 €

6 – 12

589 €

237 €

12 – 18

676 €

237 €

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