Titelthema :: Seite 66
phone sind für Eltern daher tabu, es sei denn es be-
steht Verdacht auf eine Straftat. Das Recht auf Pri-
vatsphäre bestimmt auch, dass Kinder ihre Ruhe
haben und allein sein dürfen, wenn sie z.B. von
ihren Geschwistern geärgert werden. Sie müssen
einen Rückzugsort haben.
Kinder haben ein Recht auf eigene Meinung und
dürfen diese ihren Eltern gegenüber klar sagen. Im
Zweifelsfall allerdings haben die Eltern das letzte
Wort.
Kinder haben ein Recht auf Beteiligung an kultu-
rellen und künstlerischen Betätigungen. Die Mit-
wirkung an kleinen Aufführungen ist ab 3 Jahren
gestattet, die Mitwirkung im Theater ab 6 Jahren.
Wenn die Kinder an den Proben für solche Auffüh-
rungen mitwirken wollen, braucht es eine extra
Genehmigung. Die erlaubten Zeiten regelt das Ju-
gendarbeitsschutzgesetz.
Kinder haben das Recht, mit anderen Kindern zu-
sammenzukommen. Das ist vor allem ab dem Vor-
schulalter wichtig für sie, denn in der Begegnung
mit anderen Kindern üben sie soziale Kompeten-
zen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, Tole-
ranz, Verlässlichkeit, Taktgefühl. Sie erproben die
Regeln des sozialen Miteinanders: Vereinbarungen
aushandeln, sich streiten und versöhnen. In Grup-
pen lernen Kinder wichtige Rollen wie Anführer,
Mitläufer oder Verräter kennen und machen Erfah-
rungen wie Zusammenhalt und Ausgrenzung.
Wann und wo dürfen Kinder laut sein?
Kinder haben ein Recht darauf, laut zu sein. Es gibt
sie immer wieder: Kinderlose oder Rentner, die
gegen die lauten Nachbarskinder klagen. Und fast
immer fallen die Urteile klar zu Gunsten der Jüngs-
ten aus. Kinderlärm ist kein Lärm und fällt damit
nicht unters Immissionsschutzgesetz. Nachbarn
müssen Kinderlärm tolerieren: Das Geschrei von
Babys oder Kleinkindern müssen sie auch wäh-
rend der Ruhezeiten hinnehmen. Anders ist es bei
älteren Kindern: Von ihnen kann man verlangen,
dass sie während der Mittags- und Nachtruhe ru-
hig sind. Auch das Musizieren auf Instrumenten
müssen Nachbarn tolerieren. Zwei bis drei Stun-
den täglich auf dem Schlagzeug oder der Posaune
üben, sind ok. Zuletzt hat das Münchner Amtsge-
länger beschäftigt werden. Zudem sind bei Jugend-
lichen je nach Branche die Arbeitszeiten begrenzt,
Nachtarbeit ist weitgehend untersagt. In einem
festen Arbeitsverhältnis stehen Jugendlichen je
nach Alter zwischen 25 und 30 Urlaubsstagen pro
Monat zu. Gefährliche und Akkord-Arbeit ist für Ju-
gendliche tabu. Handelt es sich um einen zeitlich
befristeten Ferienjob, fallen keine Beiträge für So-
zialversicherung an, Lohnsteuer wird fällig, wenn
der Verdienst die Minijob-Grenze von 400 Euro
übersteigt. Bei einem Ferienjob sind die Jugendli-
chen unfallversichert.
Kinder im Straßenverkehr
Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern
im motorisierten Verkehr wurde seit 2002 auf 10
Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet: Ein noch nicht
zehnjähriges Kind wird bei einem Unfall mit Auto,
Bus oder Bahn von der Haftung ausgenommen und
muss sich auch bei seinen eigenen Schadenser-
satzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhal-
ten lassen. Bei Deliktfähigkeit, z.B. für das Zerkrat-
zen von Autos, liegt die Altersgrenze jedoch schon
bei 7 Jahren. Fürs Radfahren mit Kindern gelten
folgende Gesetze: Kinder dürfen, bis sie zehn Jahre
alt sind, mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren.
Sind sie jünger als acht Jahre, müssen sie sogar
auf dem Fußweg fahren. Seit kurzem dürfen Eltern
mit ihren Kindern auf dem Fußweg fahren, um im
Notfall schneller reagieren zu können. Wer seine
Kinder mit dem Rad transportieren will, muss sie
entsprechend sichern: Kinder unter sieben Jahren
dürfen nur in einem speziellen Fahrradsitz mitge-
nommen werden. Helme sind nicht verpflichtend,
aber empfehlenswert. Für die Autofahrt gilt: Kin-
der bis zum vollendeten 12. Geburtstag, die kleiner
als 1,50 m sind, müssen in geeigneten Kindersitzen
gesichert werden.
Hier noch einige weniger bekannte Rechte:
Kinder dürfen ab sechs Jahren allein ins Kino ge-
hen, in Filme die ab 6 Jahren freigegeben sind. Fil-
me mit FSK-12-Kennzeichnung, also für Kinder ab
12 Jahren, dürfen Kinder ab 6 Jahren auch schon
sehen, allerdings nur in Begleitung der Eltern. Wer
jünger als 14 Jahre ist, muss spätestens 20 Uhr das
Kino verlassen haben, Jugendliche 22.30 Uhr.
Kinder haben ein Recht Privatsphäre und damit
auf Geheimnisse. Tagebücher, Briefe und Smart-




