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Titelthema :: Seite 66

phone sind für Eltern daher tabu, es sei denn es be-

steht Verdacht auf eine Straftat. Das Recht auf Pri-

vatsphäre bestimmt auch, dass Kinder ihre Ruhe

haben und allein sein dürfen, wenn sie z.B. von

ihren Geschwistern geärgert werden. Sie müssen

einen Rückzugsort haben.

Kinder haben ein Recht auf eigene Meinung und

dürfen diese ihren Eltern gegenüber klar sagen. Im

Zweifelsfall allerdings haben die Eltern das letzte

Wort.

Kinder haben ein Recht auf Beteiligung an kultu-

rellen und künstlerischen Betätigungen. Die Mit-

wirkung an kleinen Aufführungen ist ab 3 Jahren

gestattet, die Mitwirkung im Theater ab 6 Jahren.

Wenn die Kinder an den Proben für solche Auffüh-

rungen mitwirken wollen, braucht es eine extra

Genehmigung. Die erlaubten Zeiten regelt das Ju-

gendarbeitsschutzgesetz.

Kinder haben das Recht, mit anderen Kindern zu-

sammenzukommen. Das ist vor allem ab dem Vor-

schulalter wichtig für sie, denn in der Begegnung

mit anderen Kindern üben sie soziale Kompeten-

zen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, Tole-

ranz, Verlässlichkeit, Taktgefühl. Sie erproben die

Regeln des sozialen Miteinanders: Vereinbarungen

aushandeln, sich streiten und versöhnen. In Grup-

pen lernen Kinder wichtige Rollen wie Anführer,

Mitläufer oder Verräter kennen und machen Erfah-

rungen wie Zusammenhalt und Ausgrenzung.

Wann und wo dürfen Kinder laut sein?

Kinder haben ein Recht darauf, laut zu sein. Es gibt

sie immer wieder: Kinderlose oder Rentner, die

gegen die lauten Nachbarskinder klagen. Und fast

immer fallen die Urteile klar zu Gunsten der Jüngs-

ten aus. Kinderlärm ist kein Lärm und fällt damit

nicht unters Immissionsschutzgesetz. Nachbarn

müssen Kinderlärm tolerieren: Das Geschrei von

Babys oder Kleinkindern müssen sie auch wäh-

rend der Ruhezeiten hinnehmen. Anders ist es bei

älteren Kindern: Von ihnen kann man verlangen,

dass sie während der Mittags- und Nachtruhe ru-

hig sind. Auch das Musizieren auf Instrumenten

müssen Nachbarn tolerieren. Zwei bis drei Stun-

den täglich auf dem Schlagzeug oder der Posaune

üben, sind ok. Zuletzt hat das Münchner Amtsge-

länger beschäftigt werden. Zudem sind bei Jugend-

lichen je nach Branche die Arbeitszeiten begrenzt,

Nachtarbeit ist weitgehend untersagt. In einem

festen Arbeitsverhältnis stehen Jugendlichen je

nach Alter zwischen 25 und 30 Urlaubsstagen pro

Monat zu. Gefährliche und Akkord-Arbeit ist für Ju-

gendliche tabu. Handelt es sich um einen zeitlich

befristeten Ferienjob, fallen keine Beiträge für So-

zialversicherung an, Lohnsteuer wird fällig, wenn

der Verdienst die Minijob-Grenze von 400 Euro

übersteigt. Bei einem Ferienjob sind die Jugendli-

chen unfallversichert.

Kinder im Straßenverkehr

Die Altersschwelle für eine Haftung von Kindern

im motorisierten Verkehr wurde seit 2002 auf 10

Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet: Ein noch nicht

zehnjähriges Kind wird bei einem Unfall mit Auto,

Bus oder Bahn von der Haftung ausgenommen und

muss sich auch bei seinen eigenen Schadenser-

satzansprüchen kein Mitverschulden entgegenhal-

ten lassen. Bei Deliktfähigkeit, z.B. für das Zerkrat-

zen von Autos, liegt die Altersgrenze jedoch schon

bei 7 Jahren. Fürs Radfahren mit Kindern gelten

folgende Gesetze: Kinder dürfen, bis sie zehn Jahre

alt sind, mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fahren.

Sind sie jünger als acht Jahre, müssen sie sogar

auf dem Fußweg fahren. Seit kurzem dürfen Eltern

mit ihren Kindern auf dem Fußweg fahren, um im

Notfall schneller reagieren zu können. Wer seine

Kinder mit dem Rad transportieren will, muss sie

entsprechend sichern: Kinder unter sieben Jahren

dürfen nur in einem speziellen Fahrradsitz mitge-

nommen werden. Helme sind nicht verpflichtend,

aber empfehlenswert. Für die Autofahrt gilt: Kin-

der bis zum vollendeten 12. Geburtstag, die kleiner

als 1,50 m sind, müssen in geeigneten Kindersitzen

gesichert werden.

Hier noch einige weniger bekannte Rechte:

Kinder dürfen ab sechs Jahren allein ins Kino ge-

hen, in Filme die ab 6 Jahren freigegeben sind. Fil-

me mit FSK-12-Kennzeichnung, also für Kinder ab

12 Jahren, dürfen Kinder ab 6 Jahren auch schon

sehen, allerdings nur in Begleitung der Eltern. Wer

jünger als 14 Jahre ist, muss spätestens 20 Uhr das

Kino verlassen haben, Jugendliche 22.30 Uhr.

Kinder haben ein Recht Privatsphäre und damit

auf Geheimnisse. Tagebücher, Briefe und Smart-