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Titelthema :: Seite 65

Der Deutsche Familienverband hat das Wahl-

recht für Kinder zum Wahlkampf-Thema ge-

macht. Er fordert ein Wahlrecht ab Geburt. Dieses,

so der Vorschlag, üben die Eltern stellvertretend

für ihr Kind aus, entweder bis dieses volljährig

wird oder bis es selbst wählen möchte. Dazu lässt

es sich ins Wählerverzeichnis eintragen, dann er-

lischt automatisch das stellvertretend ausgeübte

Wahlrecht der Eltern. Die Befürworter des Kinder-

wahlrechts sagen, das derzeitige Wahlrecht schlie-

ße 13 Millionen Bundesbürger von den Wahlen

aus, obwohl sie ebenfalls von den Entscheidungen

der Politik betroffen sind. „Demokratie heißt ‚Herr-

schaft des Volkes’ – nicht des volljährigen Volkes

– und muss die Interessen aller Bevölkerungs-

gruppen einschließen“, sagt Sebastian Heimann,

Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familien-

verbandes (DFV). Ein Wahlrecht ab Geburt würde

Familien und ihre Bedürfnisse sichtbar machen

und dazu führen, dass Gesetze familiengerechter

werden. Es gab bereits 2003 und 2008 Versuche,

ein Wahlrecht für Kinder einzuführen. Bisher fand

sich dafür aber keine Mehrheit.

Zu den prominenten Unterstützern der Kampagne

gehören u.a. die ehemaligen Bundesfamilienminis-

terin Renate Schmidt oder Bundespräsident a.D.

Exkurs: Wahlrecht für Kinder?

Wolfgang Thierse. Gegner eines Kinderwahlrechts,

wie die Autorin Kerstin Herrnkind, warnen vor der

Entwertung des Wahlrechts Kinderloser: Sie wür-

den zu Wählern zweiter Klasse gemacht, da ihre

Stimmer weniger wert sei als die einer Mutter oder

eines Vaters.

Derzeit gilt in Deutschland für Bundestagswahlen

das Mindestalter von 18 Jahren. In folgenden Bun-

desländern dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren

ihr Kreuz bei Kommunal- bzw. Landtagswahlen

setzen:

Baden-Württemberg: Kommunalwahl

Brandenburg: Landtagswahl & Kommunalwahl

Bremen: Landtagswahl & Kommunalwahl

Hamburg: Landtagswahl & Kommunalwahl

Mecklenburg-Vorpommern: Kommunalwahl

Niedersachsen: Kommunalwahl

Nordrhein-Westfalen: Kommunalwahl

Sachsen-Anhalt: Kommunalwahl

Schleswig-Holstein: Landtagswahl & Kommunalwahl

Das passive Wahlrecht, also sich selbst für den

Stadtrat oder Landtag aufstellen zu lassen, gibt

es weiter erst ab 18 Jahren. Vorreiter in Europa ist

Österreich, wo das aktive Wahlalter 2007 auf 16

Jahre herabgesetzt wurde – für Wahlen auf allen

Ebenen, einschließlich Bundes- und EU-Wahl. An-

sonsten gilt in Europa fast überall das Wahlrecht

ab 18. Auch außerhalb der EU gibt es nur wenige

Staaten, in denen unter 18-Jährige bereits Stimm-

recht haben, u.a. Brasilien und Nicaragua. In vie-

len Staaten muss man sogar 21 Jahre alt sein, bevor

man wählen darf.

Mehr Informationen zur Kampagne:

www.wahlrecht.jetzt

sich um einfache Tätigkeiten handelt wie Zeitungs-

austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht.

Erlaubt sind max. zwei Stunden am Tag, in land-

wirtschaftlichen Betrieben 3 Stunden. Die Kinder

dürfen nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten, nicht

jedoch vor oder während des Schulunterrichts.

Kinder die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen,

dürfen eine Ausbildung aufnehmen oder bis zu sie-

ben Stunden täglich einer leichten Tätigkeit nach-

gehen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen höchsten 8

Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich, in

landwirtschaftlichen Familienbetrieben etwas

»